Bei Ortsausfahrt ausgebremst, wegen Nötigung angeklagt

Erstellt am 15. September 2023 | 07:00
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Ortsausfahrt Wittau
Bei der Ortsausfahrt von Wittau soll ein 58-Jähriger mit einer Vollbremsung beinahe einen Unfall des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht haben. Für die Nötigung musste er sich am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Foto: Google Street View
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Mit 58 Jahren machte ein Mann erstmals Bekanntschaft mit dem Landesgericht Korneuburg. Er war angeklagt, im Mai dieses Jahres ein hinter ihm fahrendes Ehepaar zu einer Vollbremsung genötigt zu haben. „Sie sind nicht geständig, aber Sie schließen es nicht aus“, war das Fazit der Richterin das Verhalten des 58-Jährigen betreffend.

Ein Paar (69 und 75 Jahre alt) hatte am 19. Mai dieses Jahres Anzeige gegen einen 58-Jährigen erstattet. Dieser soll durch sein Fahrverhalten den 69-jährigen Mann hinter ihm im Auto zu einer Vollbremsung genötigt haben - ohne jeglichen ersichtlichen Anlass. Schon bei der Ortseinfahrt in Wittau hätte der 58-Jährige fast bis zum Stillstand heruntergebremst, schilderte der 69-Jährige Richterin Lydia Rada am Landesgericht Korneuburg seine Wahrnehmungen zu dem Vorfall.

Nach Vollbremsung: „Da hat's g'scheppert im Auto“

Danach sei der Wagen vor ihm nur „ganz langsam dahingerollt“, bis sich der 69-Jährige ein Herz fasste und den Vordermann zweimal anblinkte. Der normalisierte daraufhin seine Geschwindigkeit, nur, um kurz vor der Ortsausfahrt eine Vollbremsung hinzulegen. „Da hat's g'scheppert im Auto“, erinnerte sich das Paar übereinstimmend daran, wie ihre Einkäufe bei dem harten Bremsmanöver durchs Fahrzeug flogen. Mit einem Gruß des Mittelfingers aus dem Fenster soll sich der 58-Jährige dann verabschiedet haben, bevor er aufs Gas stieg und weiterfuhr.

„Gebremst werd' ich haben“, hörte sich zwar nicht ganz wie ein Schuldeingeständnis des 58-Jährigen an, aber Richterin Rada sah darin eine gewisse Verantwortungsübernahme des bis dahin Unbescholtenen. Sie bot ihm eine Diversion in Form einer zweijährigen Probezeit an. Rada erklärte ihm, was darunter zu verstehen sei, oder „wollen S' lieber eine Verurteilung?“ Mit den Worten „nein, das klingt vernünftig“ nahm der 58-Jährige die Diversion an und zahlte unmittelbar nach der Verhandlung an der Amtskassa im Landesgericht auch die geforderten 80 Euro Gerichtsgebühr ein.