Covid-Tests: Eltern sauer auf Schule

Erstellt am 03. Februar 2023 | 04:41
Lesezeit: 3 Min
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Dieter Dorner: „Kinder dürfen nicht ausgegrenzt und diskriminiert werden.“
Foto: NÖN
Ein Bub, der die Volksschule in Prottes besucht, war nicht getestet und musste vor der Klassentür üben. Direktorin: „Kind stand permanent unter pädagogischer Aufsicht.“
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Die Eltern eines Buben, der derzeit die örtliche Volksschule besucht, sind verärgert. Der Grund: Ihr Sohn sei während des Unterrichts auf den Gang geschickt worden, weil er nicht auf Covid-19 getestet war.

„Wir haben die Einverständniserklärung, dass Kinder in der Schule einen Covid-Selbsttest durchführen dürfen, nicht unterzeichnet. Jetzt verlangt man, dass wir mit in die Schule kommen und unser Kind vor den Augen der Direktorin selbst testen“, so die Eltern.

Sei dies – aus welchem Grund auch immer – nicht möglich oder erwünscht, dürfe der Bub nicht am Unterricht teilnehmen. „Mittlerweile sollte doch jedem bekannt sein, dass Kinder im Corona-Infektionsgeschehen keine Rolle spielen und durch die Krankheit nicht ernsthaft gefährdet werden“, so die Eltern weiter.

Schützenhilfe bekommt die Familie von FPÖ-Bezirksparteichef Dieter Dorner: „Es kann im Jahr 2023 nicht sein, dass Volksschüler wegen eines verweigerten Corona-Tests den Vormittag am Gang verbringen müssen – ausgegrenzt und diskriminiert.“

„Auch außerschulisches Testergebnis gilt“

Die Direktorin der Protteser Volksschule, Margit Fischer, bestätigt gegenüber der NÖN, dass die betroffene Familie die zuvor genannte Einverständniserklärung nicht abgegeben hat. Alternativ dürften diese Kinder ein außerschulisch eingeholtes negatives Testergebnis vorlegen.

„Es können schulautonom von der Schulleitung Testungen wegen vermehrter Corona-Fälle angeordnet werden – so auch in der Volksschule Prottes“, erklärt Fischer. Wie wurde aber nun mit dem besagten Schüler verfahren?

„Da der Bub einige Zeit gefehlt hatte, wurden die Eltern schon im Vorfeld gebeten, ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Der Schüler kam aber an einem Montag ohne Testergebnis und mit Erkältungssymptomen in die Schule, worauf die Klassenlehrerin ein weiteres Mal telefonisch um ein Testergebnis, eine ärztliche Bestätigung oder Abholung des Kindes bat“, ergänzt Fischer.

„Kind war permanent unter Aufsicht“

Da die Eltern nicht reagiert hätten, sei der Schüler zum Schutz der übrigen Kinder in der Klasse in Distanz vor die offene Klassentür gesetzt worden, um zu gewährleisten, dass er permanent unter pädagogischer Aufsicht stand und eine Ansteckung der anderen verhindert werde.

„Von seinem Platz aus konnte der Bub dem Unterricht gut folgen und seine Arbeiten erledigen. Erst nach einem Gespräch mit der Schulleitung waren die Eltern bereit, einen Schnelltest mit ihrem Kind vor Ort durchzuführen“, so Fischer weiter. Sogleich sei der negativ getestete Schüler wieder auf seinen gewohnten Platz in der Klasse gewechselt. Das ganze Prozedere habe maximal eine halbe Stunde gedauert.

Fischer stellt abschließend klar: „Auch künftig werden von den Kindern, deren Eltern keine Einverständniserklärung unterzeichnet haben, außerschulisch eingeholte Testergebnisse eingefordert.“

Ob bei der Beschwerde das Kindeswohl im Vordergrund steht oder die Befindlichkeiten zu den Corona-Maßnahmen, lasse sie dahingestellt. Das Wohl jedes Schülers stehe für die Lehrer im Fokus.

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