Nur schussunfähige Deko-Waffen verkauft?

Erstellt am 31. März 2023 | 17:00
Lesezeit: 2 Min
Landesgericht
Neben Schalldämpfern und Muntion wurden auch scharfe Waffen - zwei Glocks und eine Maschinenpistole - bei einer Hausdurchsuchung des Gmünders gefunden.
Foto: LPD NÖ-LVT
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62-jähriger Pensionist muss sich wegen Waffenhandels und Sozialbetrugs verantworten. Für weitere Zeugenladungen und Schadensberechnungen musste der Prozess gegen den geständigen Gmünder vertagt werden.

Dass er Waffen, zumindest 61 Faustfeuerwaffen wirft im die Kremser Staatsanwaltschaft vor, erworben, unbefugt besessen und illegal an Personen in Deutschland und den Niederlanden gewinnbringend verkauft hat, gibt der 62-jährige Gmünder zu. Dabei habe es sich aber um keine scharfen, sondern nur um schussunfähige Dekowaffen gehandelt, beteuert er. Das bei einer Hausdurchsuchung gefundene scharfe Kriegsmaterial, eine Maschinenpistole und zwei Glocks, seien nur Sammlerstücke für ihn gewesen und nicht für den Verkauf gedacht gewesen, versichert er. Seine geschiedene, aber noch bei ihm lebende Ex-Frau habe von seinen Geschäften nichts gewusst, entlastet er die Mitangeklagte (62). Er habe nur deren Konto für den Zahlungsverkehr verwendet, weil er nach dem Privatkonkurs seine Konten nicht mehr habe belasten dürfen, erklärt er.

„In der Garage standen Kübel voller Munition. Die hat die Ex-Gattin übersehen?“, entgegnet der Richter sichtlich verwundert. Ja, sie habe nix gewusst, versichert der Beschuldigte.

Nicht gewusst haben will der Rentner auch, dass er das Einkommen aus den illegalen Waffengeschäften bei der Pensionsversicherungsanstalt beim Antrag für seine Invaliditätspension hätte angeben müssen. Mit dem bezifferten Schaden der Pensionsversicherungsanstalt von zumindest 32.400 Euro kann er sich nicht anfreunden. „Wesentlich weniger“, meint er. Ein Großteil seines Schwarzeinkommens sei in Spielautomaten geflossen, gesteht er, seit Jahren der Spielleidenschaft verfallen zu sein.

„Neue Berechnungen zur Schadensermittlung erforderlich“, befindet letztlich der Richter, und da zudem noch ein wichtiger Zeuge fehlte, vertagt er den Prozess.

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