Neun Zonen für Photovoltaikanlagen festgelegt

Erstellt am 03. August 2022 | 04:42
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Gemeindebundobmann Johannes Pressl begrüßt die Festlegung der Zonen für Photovoltaikanlagen auf unbebauten Flächen. Er mahnt aber zuvor die Nutzung von Dächern und versiegelten Flächen ein. Foto:
Foto: LNK Filzwieser
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„Schlechte Gründe“ bei Hauptverkehrsrouten oder Deponien im Bezirk Amstetten sollen für Anlagen auf unbebauter Fläche genutzt werden.

138 Zonen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf unbebauten Flächen hat das Land nun definiert. Im Bezirk Amstetten sind es neun. Ausgewählt wurden „schlechte Gründe“, also schon beanspruchte Flächen wie Deponien, Gründe nahe bei Kläranlagen oder im Umfeld von Hauptverkehrsrouten wie der Westautobahn.

Die betroffenen Gemeinden haben acht Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Tun sie das nicht, tritt die Verordnung mit Oktober oder November in Kraft. Dann besteht die Möglichkeit, in diesen Zonen Photovoltaikanlagen zu errichten, die größer als zwei Hektar sind, denn bis zu diesem Ausmaß können Gemeinden Flächen ja bisher schon selbst widmen.

Größer als fünf Hektar dürfen Anlagen aber auch in den neuen Zonen nicht sein, es sei denn, es wird ein ökologisches Konzept dafür vorgelegt – eine besondere Bepflanzung zum Beispiel. Dann können die neuen PV-Anlagen auch bis zu zehn Hektar umfassen.

Im Bezirk Amstetten wurden in folgenden Gemeinden Zonen festgelegt: Ennsdorf (12,6 Hektar), St. Pantaleon (5 Hektar), St. Valentin (Rems und Altenhofen, 8,9 und 12,9 Hek tar), Haidershofen (Dorf an der Enns 12,9 Hektar) Neuhofen an der Ybbs (Schindau, 9,1 Hektar), Winklarn (7,1 Hektar), Amstetten (Schönbichl, nahe Kläranlage, 11,2 Hektar) und St. Georgen am Ybbsfelde (Leutzmannsdorf 9,7 Hektar).

In der Gemeinde Ennsdorf befindet sich der ausgewählte Bereich in der Nähe der Autobahn. „Das war eine ehemalige Materialgewinnungsstätte und die Fläche haben wir auch in unserem Entwicklungskonzept drinnen. Das deckt sich sehr gut“, betont Bürgermeister Daniel Lachmayr. Er ist sich sicher, dass der Gemeinderat der Umwidmung zustimmen wird. Ob man in den acht Wochen eine Stellungnahme abgeben wird, ist noch nicht entschieden. „Wenn wir eine abgeben, dann sicher keine negative“, sagt Lachmayr.

Energiewende darf nicht schrankenlos sein

Positiv sieht man die vom Land festgelegte Zone auch in der Gemeinde Haidershofen, wo man sich für ein großes Areal in Dorf an der Enns entschieden hat. „Es handelt sich um ehemalige und bestehende Schottergruben. Das ist ideal für den Zweck. Seitens der Gemeinde wird es keinen Einspruch geben“, erklärt Bürgermeister Manfred Schimpl.

In Amstetten liegt die Zone nahe der Kläranlage, wo die Stadtwerke im Herbst ja schon eine große Photovoltaikanlage errichten wollen.

Für Pressl ist klar, dass die Energiewende kommen muss, sie aber nicht schrankenlos sein darf. „Auch für Photovoltaik gilt nach wie vor, dass Dachflächen vor Agrarflächen genutzt werden müssen und versiegelte Flächen vor landwirtschaftlicher Nutzfläche.“ Und wenn doch großflächigere Anlagen errichtet werden, dann fordert Pressl, die Bürger zu beteiligen. Der Gemeindebundpräsident nimmt aber auch den Bund in die Pflicht. „Die Westautobahn zieht sich durch den Bezirk Amstetten und da müssen die Außen- und auch die Innenböschungen angeschaut werden. Wo es Sinn macht, gehört da Photovoltaik drauf.“

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