Jetski-Zone: Ministerin gab Antwort

Erstellt am 03. Oktober 2021 | 04:16
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St. Pantaleon-Erla: Bundesministerin Leonore Gewessler verweist bezüglich Entscheidung pro Strecke auf Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft.
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Im Zuge der anhaltenden Debatte rund um die geplante Jetski-Strecke brachte Nationalratsabgeordneter Alois Schroll (SPÖ) bereits vor Monaten eine schriftliche parlamentarische Anfrage an Leonore Gewessler (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) ein. Darin wurde unter anderem angefragt, inwieweit das Projekt bekannt war und ob das Ministerium eine Genehmigung für die Jetski-Teststrecke erteilte. Weiters, ob man seitens Ministerium Untersuchungen der Jetski-Nützung auf die Tierwelt begonnen hat und ob beziehungsweise welche Maßnahmen angestrebt werden, „um den Arten-, Natur- und Menschenschutz im besagten Donau-Au-Gebiet zu gewährleisten und zu verbessern.“

Nun, am Sonntagabend der Vorwoche – dem letzten Tag der zweimonatigen Frist – erging die Antwort an Schroll.

Auswirkungen auf Tiere nicht untersucht

Darin verwies Ministerin Gewessler darauf, dass das Ministerium bei der Errichtung von Waterbike-Zonen nicht Bewilligungsbehörde sei. Schifffahrtsrechtliche Genehmigungsverfahren seien von der Bezirksverwaltungsbehörde, also der Bezirkshauptmannschaft, durchzuführen. Das Ministerium habe die Bereiche „in Hinblick auf die Sicherheit der Schifffahrt sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Waterbike-Zone“ überprüft. Und weiters antwortet Gewessler: „Um die Bereiche auch im Einklang mit Anrainern und Naturschutz festzulegen, wurden die Länder Oberösterreich, Niederösterreich und Wien intensiv eingebunden. Zudem wurde… ein Begutachtungsverfahren durchgeführt …“ Untersuchungen, inwieweit sich eine Jetski-Teststrecke auf die Tierwelt auswirkt, habe es seitens Ministerium nicht gegeben. Allerdings hätten die Diskussion über die Waterbike-Zonen für Gewessler dazu geführt, „die Erfordernisse des Artenschutzes als zusätzliche Bewilligungsvoraussetzung für schifffahrtsrechtliche Verfahren in den Entwurf der kommenden Novelle des Schifffahrtsgesetzes aufzunehmen“, wie die Ministerin schreibt. Sie sei stets bemüht, im Rahmen ihrer Kompetenzen den Arten-, Natur- und Umweltschutz sowie den Schutz vor Lärm zu gewährleisten. Im besagten Fall sei sie auch bereits mit Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf in Kontakt getreten.

Aus dem Büro von Stephan Pernkopf verweist man darauf, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Schifffahrtsanlagenverordnung eine Bundesverordnung sei. In der Sache sei das Land Niederösterreich nicht zuständig.

Christopher Knöbl, gemeinsam mit Melanie Ortner Initiator einer von zwei Online-Petitionen gegen die Strecke, zeigte sich enttäuscht, dass es seitens Ministerin Leonore Gewessler nur Weiterverweisungen an die Bezirkshauptmannschaft und Gesetze gab. Knöbl, zugleich SPÖ-Gemeinderat in St. Pantaleon-Erla, betont, dass die Petition bereits 1.170 Stimmen gegen eine Strecke einbrachte. Dem gegenüber würden 12 Mitglieder des Jetski-Vereines stehen.

Gemeinde plant Einspruch des Bescheids

Die Gemeinde St. Pantaleon-Erla ist übrigens gerade dabei, den jüngsten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, in dem man die schifffahrtrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung – zwar unter Auflagen, aber doch – erteilte, zu beinspruchen. „Wir werden auf jeden Fall Einspruch einheben und soweit wir wissen auch die Gemeinde Naarn. Dann kommt die Angelegenheit zum Landesverwaltungsgerichtshof. Momentan sind wir dabei, uns den umfangreichen Bescheid genau anzusehen. Wir beraten uns genau und sehen uns an, auf welche Argumente wir uns am besten stützen können. Aus unserer Sicht gibt es genug Punkte, in die man einhaken kann“, erklärt Bürgermeister Rudolf Divinzenz (ÖVP). Der Ortschef verweist, wie auch Knöbl, etwa auf die Frage des öffentlichen Interesses. Dieses sei für die Jetski-Strecke nicht gegeben. „Wir werden jedenfalls alle Rechtsmittel ausschöpfen“, sagt Divinzenz weiter.

Christopher Knöbl verweist bezüglich des öffentlichen Interesses auf § 105 Wasserrechtsgesetz und hier insbesondere auf die Punkte e, f, h und m (siehe Infobox): „Aus meiner Sicht werden diese Punkte nicht berücksichtigt. Und auch das Lärmgutachten, das für die Beurteilung herangezogen wurde, ist für mich nach wie vor zu hinterfragen.“

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