„Roland“ nun renoviert

Einen würdigen Platz fand nun die geschichtsträchtige Rolandstatue am Gelände des Feuerwehrhauses. Sie stand lange Zeit im Hof von Karl Harold, dessen Vater einmal Gutenbrunner Bürgermeister geewesen war, und befand sich auch einige Zeit im NÖ Landesmuseum.
Symbol der Gerichtsbarkeit
Diese Rolandstatue ist - wie viele andere auch- ein Symbol der Gerichtsbarkeit, speziell der hohen Gerichtsbarkeit. Die niedere Gerichtsbarkeit wurde früher in den Dörfern meist durch Erbrichter oder durch von der Grundherrschaft eingesetzte Richter ausgeübt und befasste sich mit Delikten des Alltags, wie Erbrecht oder auch Grenzstreitigkeiten. Schwere Leibstrafen oder sogar Todesstrafen durfte sie nicht verhängen, dies war der hohen Gerichtsbarkeit vorbehalten, die dem Landesherrn - in Österreich also dem Kaiser - unterstand.
Als immer mehr auch Städte und bedeutende Grundherren die hohe Gerichtsbarkeit erhielten, wurden auch im Umfeld derartige Rolande - die Bevölkerung nannte sie kurzerhand Prangermandln - aufgestellt, wie zum Beispiel in Wölbling, Walpersdorf, Hollenburg und Gansbach.
Die Ortsobrigkeit in Gutenbrunn hatte als Erbe einer Familie der Wehringer um 1570 Achatz von Saxenlander. Dessen Erben verkauften die Herrschaft Gutenbrunn im Jahr 1576 an Helmhardt Freiherr von Jörger zu Tollet, ein bedeutender Adeliger, der viele Besitzungen in Niederösterreich hatte.
Zeichen der hohen Gerichtsbarkeit
Mit diesem Kauf erwarb Jörger auch die niedere Gerichtsbarkeit - und einige Jahre später von Kaiser Rudolf II. als freies Eigen für sich und seine Erben auch die hohe Gerichtsbarkeit. Das war damals eine bedeutende Auszeichnung und als sichtbares Zeichen wurde diese Rolandstatue errichtet.