„SS-Logo“: Akt bleibt für Öffentlichkeit verschlossen

Erstellt am 18. Oktober 2019 | 16:37
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Das Logo des oberösterreichischen Bauunternehmens beschäftigte nun auch das Landesverwaltungsgericht NÖ.
Foto: NÖN-Archiv
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Eytan Reif will, dass die Bezirkshauptmannschaft bekannt gibt, ob im Verwaltungsstrafverfahren gegen Firmenchef Beißmann ein Verstoß gegen das Abzeichengesetz festgestellt wurde. Der Waschbacher blitzte mit seiner Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichts ab.

Nächstes Kapitel in dem von Eytan Reif aus Waschbach, Gemeinde Hardegg, angestrengten Rechtsstreit rund um das Logo der OÖ-Erdbaufirma Beissmann, dessen Aufmachung an ein Nazi-Zeichen (SS-Runen) erinnert. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat seine Beschwerde abgelehnt, wonach die Bezirkshauptmannschaft öffentlich bekanntgeben solle, ob im Verwaltungsstrafverfahren gegen den Firmenchef ein Verstoß gegen das Abzeichengesetz festgestellt wurde.

Doch diese Auskunft bekommt Reif, der den Stein mit einer Anzeige ins Rollen brachte, weiterhin nicht. Die Behörde hatte sich auf die Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz berufen, während sich Reif auf öffentliches Interesse berief. Immerhin sei der Beschuldigte ein FPÖ-Politiker. Und eine Übermittlung des Gutachtens in anonymisierter Form würde dessen Interessen nicht beeinträchtigen.

Reif enttäuscht von Urteil des Landesverwaltungsgerichts

Das sieht das Landesverwaltungsgericht anders. Die Geheimhaltungsinteressen des Herrn Beißmann würden die Interessen von Reif überwiegen. Die Verweigerung der Auskunft sei zu Recht erfolgt.

„Diese Erkenntnis ist selbstverständlich enttäuschend“, kommentiert der Waschbacher das schriftlich ergangene Urteil. Der Schutz der Privatsphäre eines FPÖ-Funktionärs, der „wiederholt in aller Öffentlichkeit mit NS-Symbolen kokettiert hat“, werde für wichtiger erachtet als das Recht der Öffentlichkeit, zu erfahren, ob hier eine Grenze überschritten wurde.

„Gerade vor dem Hintergrund des Erstarkens von rechtsnationalistischen – und gar neonazistischen – Tendenzen nicht nur in Österreich, sondern europaweit, finde ich diese Entscheidung problematisch“, sagt Reif und unterstreicht: „Dass die Republik Österreich erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wurde, weil sie keinen ausreichenden Schutz gegen nationalsozialistisch motivierte Hetze anbietet oder dass unlängst in Halle der nahtlose Übergang von antisemitischer Hetze in Gewalttaten unmissverständlich demonstriert wurde, sollte einem Gericht auch nicht entgehen.“

Die zahlreichen Anzeigen anderer Bürger, die bei der BH Hollabrunn ebenfalls eingelangt seien, würden veranschaulichen, dass er nicht der Einzige ist, der die Botschaft Beißmanns verstanden habe, erläutert Reif. Er will gegen das Urteil berufen. Somit müsste der Österreichische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Öffentlichkeit ein Recht auf die Information hat, ob hier nationalsozialistische Symbole in aller Öffentlichkeit gezeigt wurden.