Missgünstige Nachbarn: Posse um ausgeborgten Wagen

Vater und Sohn hatten sich bei einem Autohaus im Bezirk Korneuburg ein Wagen zur Probefahrt ausgeliehen. Dazu bekamen sie von der Firma nicht nur die blauen Kennzeichen, sondern auch eine Bescheinigung, dass sie das Fahrzeug für 72 Stunden fahren dürfen. Diese Zeit wurde verlängert, weil, wie das Duo aussagte, das Auto ein zweites Mal ausgeborgt worden sei.
Auf der Bescheinigung ist zu sehen, dass das Datum nachgebessert wurde: Das ursprüngliche wurde mit Tipp-Ex auslackiert und das neue eingesetzt. Die beiden Hollabrunner mussten sich deshalb wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten, bestritten aber, dies getan zu haben.
Auslackiertes Datum, aber keiner war's: Freispruch
Ebenso der Autohaus-Inhaber und sein Kollege, der für das Verleihen der Fahrzeuge verantwortlich zeichnet: Sie hätten an dem Formular nichts verändert. Ob allerdings eine neue Bescheinigung ausgestellt oder die alte verlängert wurde, das konnte vor Gericht nicht mehr eruiert werden. Denn der Zeuge, der dafür zuständig war, konnte sich nicht mehr erinnern. Entsprechende Unterlagen hatte er ebenfalls nicht dabei, was den Richter verärgerte.
Alle Beteiligten bestritten jedenfalls, das ursprüngliche Datum ausgebessert zu haben: „Das machen wir sicher nicht, das ist strafbar!“, wusste der Zeuge und betonte: „Meine Schrift ist das nicht!“ Die beiden Angeklagten wurden jedenfalls freigesprochen.
Kurios war, wie es eigentlich zur Anzeige wegen Urkundenfälschung gekommen war, denn das Autohaus machte diese nicht. Der Pkw wurde ja, wie vereinbart, zurückgebracht. „Die Nachbarn beobachten alles und haben Fotos von dem fremden Auto – und der Bescheinigung – gemacht“, musste der Richter schmunzeln. Er kennt die beiden Parteien, die am Zivilrechtsweg immer wieder Streits austragen.