Mit Kindern in Kellergasse gewohnt: Obsorge wieder bei Eltern

Erstellt am 16. März 2023 | 13:51
Lesezeit: 2 Min
Landon-Verfahren
Auch ein Kamerateam von ATV interessierte sich am Bezirksgericht Hollabrunn für den „Fall Landon“.
Foto: Romana Schuler
Nächstes Kapital nach der Aufregung in der Obritzer Kellergasse, wo Thomas Landon mit seiner Frau und sechs Kindern illegal in einem Presshaus lebte und zwei Beamte bei einer Kontrolle mit Pfefferspray attackierte: Bei einer Verhandlung am Bezirksgericht Hollabrunn erhielt das Paar nun wieder die Obsorge für seine Kinder.
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Gerichtsvorsteherin Monika Lehr-Hauser führte die Verhandlung in Hollabrunn. Wenn es um die Obhut von Kindern geht, findet eine solche stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Danach konnte Thomas Landon, der mit seiner Anwältin Astrid Wagner erschienen war, aufatmen.

„Es ist sehr gut gelaufen und wir haben die Obsorge unserer Kinder wieder“, berichtete er erfreut. Promi-Anwältin Wagner bestätigte das Wiedererlangen der vorläufigen Obsorge und erklärte: „Es sind noch ein paar Formalitäten zu erledigen, wie Familienversicherungen.“ Außerdem wolle die Richterin noch ein psychologisches Gutachten erstellen lassen. Wichtig sei aber, dass die Familie die bisherige Wohnung verlassen kann und in ein Haus in Niederösterreich umziehen darf, um dort wieder ein normales Zusammenleben zu führen, betonte Wagner.

Strafverhandlung voraussichtlich im Juni

Die Ermittlungen in der Strafsache gegen Landon wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung seien indes abgeschlossen und liegen dem Landesgericht Korneuburg vor. Voraussichtlicher Termin für den Strafprozess wird im Juni sein.

Zur Erinnerung: Landon wurde nach Bekanntwerden des Falles unter anderem als Staatsverweigerer, Reichsbürger, Nomade, Veschwörungstheoretiker und Psychopath betitelt. In einem NÖN-Interview bezeichnete er das alles als glatten Unsinn und beklagte, dass seine Existenz ruiniert worden sei.

Landon_Wagner
Thomas Landon und seine Anwältin Astrid Wagner gaben sich vor der Verhandlung im Bezirksgericht Hollabrunn optimistisch.
Foto: Romana Schuler

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