SS-Runen: Verfahren eingestellt

Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens: Die zu Grunde liegende Tat sei nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht, die weitere Verfolgung wäre unzulässig.
Hintergrund war, wie berichtet, das Firmenlogo. Reif hatte es auf der Baustelle der Neuen Mittelschule Retz sowie an den Autos des Erdbewegungsunternehmens gesehen und war empört. Im Schriftzug „Beissmann“ ist das Doppel-s derart gestaltet, dass es an die Runen der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) erinnert. Es soll Baggerschaufeln darstellen, entgegnete der Unternehmer, den die Vorwürfe unbeeindruckt ließen. Bereits vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren gegen ihn eingestellt.
Eytan Reif ist enttäuscht. „Diese Entscheidung ist – insbesondere vor dem Hintergrund der offensichtlich wiederholten Absicht Beißmanns, SS-Runen öffentlich zur Schau zu stellen – nicht nachvollziehbar“, meint der Kläger. Eine ähnliche Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, die ebenfalls eingeschaltet wurde, würde solch eine Art des Kokettierens mit NS-Bildsprache endgültig legalisieren.