Anzeige gegen Horner Polizisten ging in die Hose

Erstellt am 28. März 2023 | 21:08
Lesezeit: 2 Min
Gericht
Wiener Polizist wurde am Landesgericht Krems verurteilt. Er meldete gegen das Urteil sofort Rechtsmittel an.
Foto: NÖN, Jutta Hahslinger
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Wiener Polizist spielte sich gegenüber Horner Kollegen auf, dann diffamierte und zeigte er sie an. Letztlich landete aber er vor der Strafrichterin.

Turbulente Szenen spielten sich im vergangen Jahr beim Horner Volksfest bei der WC-Anlage ab. Das Bild, das sich den alarmierten Polizisten aus Horn beim Eintreffen bot: Angeheiterte Festbesucher, der WC-Betreuer hielt sich nach einem Faustschlag die lädierte blutige Nase.

Das Opfer gab den Beamten eine Täterbeschreibung und deutete auf einen Mann in Lederhosen und rot kariertem Hemd, der das ganze Geschehen verfolgt habe und mit dem Täter bekannt sein müsse, schilderte er auch vor Gericht.

Als die Horner Polizisten den vermeintlichen Zeugen befragten, zeigte sich dieser unwillig und erklärte forsch, er sei kein Zeuge, weil er nichts gesehen habe. Er kenne seine Rechte, er sei selbst Polizist in Wien und brauche sich nicht ausweisen.

Als es im Guten nicht ging, fixierten die Horner Polizisten den Wiener und nachdem sie dessen Identität festgestellt hatten, beendeten sie die Amtshandlung.

Für das Ego des Wieners offensichtlich eine Zumutung, die für ihn nach einer Revanche schrie: Er behauptete später, die Beamten hätten ihn grundlos zu Boden gedrückt, am Knie und den Rippen verletzt sowie ein Handy und die Armbanduhr beschädigt. Er blieb auch dabei, den Nasenbrecher nicht zu kennen, dieser sei auch kein Bekannter, den er schütze.

„Er war stark betrunken und aggressiv und hat sich uns gegenüber sehr überheblich verhalten. Wir haben ihn weder verletzt noch seine Sachen beschädigt“, erklärten die Horner Beamten im Zeugenstand.

Nach einem umfangreichen Beweisverfahren befand dir Richterin den leugnenden Polizisten aus Wien unter anderem der Falschaussage und Begünstigung für schuldig. Sie verhängte über ihn 14 Monate auf Bewährung (da die Strafhöhe über ein Jahr ausfiel, könnte es den Wiener beim Disziplinarverfahren den Job kosten). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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