Schmuckdiebstahl in Klosterneuburg bleibt weiter unaufgeklärt

Noch Ende Jänner dieses Jahres suchte die Polizei NÖ nach Zeugen, denen Schmuckstücke aus einem Diebstahl im März letzten Jahres angeboten wurden. Am 20. März, gegen 9 Uhr, vorm Öffnen der Sammlerbörse in Klosterneuburg wurde eine Tasche mit hochwertigem Schmuck und Uhren gestohlen. Die Tasche wurde später am Grenzübergang Drasenhofen gefunden, von der Beute fehlt bis heute jede Spur.
Weitere Zeugen fanden sich nach dem Aufruf der Polizei nicht ein, weswegen einem der Staatsanwalt schon ein wenig leidtun konnte, mit wie wenig er seine Anklage vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Anna Wiesflecker, gegen einen 47-jährigen serbischen in Deutschland lebenden Staatsbürger untermauern konnte. Da war es ein leichtes für Verteidiger Arthur Machac den Schöffen aufzuzählen, welche Beweise die Staatsanwaltschaft nicht hat.
Schwache Indizien, keine Beweise
So wurden an der Tasche keine DNA-Spuren des 47-Jährigen gefunden, keiner der Zeugen auf der Börse konnte den Mann einwandfrei identifizieren, zumal damals noch Masken getragen wurden. Das Einzige, was seinen Mandanten mit der Örtlichkeit in Verbindung bringe, sei ein Foto, auf dem ein vom 47-Jährigen in Deutschland angemietetes Fahrzeug in der Nähe der Babenberger Halle zu sehen ist. Da blieb dem Staatsanwalt nichts anderes über, als auf die zwei geladenen Zeugen zu hoffen, um seine Anklage zu erhärten.
Zur - idealerweise - einwandfreien Identifizierung platzierte Wiesflecker den Angeklagten in der Menge der Zuschauer. Darauf angesprochen, ob sie irgendwen im Publikum wiedererkennen würden, sah sich das Ehepaar (47 und 45), das den Stand neben dem bestohlenen hatte, - natürlich jeder für sich - um, jedoch ohne Erfolg. Der Angeklagte blieb "unentdeckt". Das Opfer, ein 62-jähriger Immobilientreuhänder, dessen Leidenschaft Antikmärkte sind, konnte selbst nichts zur Aufklärung der Tat beitragen.
„Jeder hätte rein- und rausgehen können“
Er hatte damals soeben begonnen seinen Stand aufzubauen und sei deswegen immer wieder rein- und rausgegangen, was zur Zeit des Aufbaus jedem möglich gewesen wäre. Den Gesamtwert der insgesamt 37 Einzelstücke, darunter vier goldene Rolex-Uhren und eine mit Brillanten besetzte Platinbrosche, bezifferte er auf 270.000 Euro. Er selbst habe auch im Ausland auf entsprechenden Börsen nach seinen Preziosen gesucht, aber auch ohne jeden Erfolg.
Der Verteidiger bedankte sich in seinem Schlussplädoyer beim Staatsanwalt für sein "korrektes Verhalten". Der musste einräumen, dass es viele Fragezeichen gäbe und überließ den Rest der freien Beweiswürdigung des Schöffensenats. Für Machac war es logisch, für seinen Mandanten einen Freispruch zu beantragen. Nach kurzer Beratung verkündete Wiesflecker selbigen, was niemanden wunderte. Rechtskräftig.