Kindergeld: Rückzahlung gefordert, weil falscher Name im Antrag stand

Erstellt am 17. März 2023 | 14:00
Lesezeit: 5 Min
Arbeiterkammer Korneuburg Bilanz Vizepräsident Horst Pammer (AK NÖ), Fachbetreuerin Marion Klapps, Bezirksstellenleiter Alfred Jordan
Präsentierten die Arbeiterkammer-Bilanz und einen kuriosen Fall aus dem Bezirk Korneuburg: Vizepräsident Horst Pammer (AK NÖ), Fachberaterin Marion Klapps und AK-Bezirksstellenleiter Alfred Jordan in Korneuburg.
Foto: Karin Widhalm
46-jähriger, frischgebackener Vater aus dem Bezirk Korneuburg trug seinen Namen im Antrag für Kinderbetreuungsgeld ein, Anspruch hätte aber seine Frau gehabt. Die ÖGK verlangt acht Jahre später das Geld zurück, weil die Mutter den Antrag hätte stellen sollen. Die AK kämpft mit der Jungfamilie gegen die Rückzahlungsforderung gerichtlich an.
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8.000 Euro muss jetzt ein Paar an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zurückzahlen - und das, weil 2014 ein falscher Name im Antragsformular für Kinderbetreuungsgeld stand. „Das ist ein reiner Formfehler“, sagt Marion Klapps, Fachberaterin bei der Bezirksstelle der Arbeiterkammer (AK) in Korneuburg. Der heute 46-jährige Mann aus dem Bezirk Korneuburg reichte eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein, die AK unterstützt ihn. Denn: „Die junge Familie hat sich nicht bereichert“, betont Klapps.

Es war das erste Kind der Familie, eine schwere Geburt, aber das Baby war gesund. Nachts hatte der Vater das Behördliche erledigt und den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ausgefüllt. Das Geld konnte die Familie brauchen: Er war Alleinverdiener, die Mutter studierte.

Er hat für sich beantragt, nicht für die Mutter. Marion Klapps, Fachberaterin bei der AK-Bezirksstelle

2022 erkundigte sich dann aber die ÖGK, was der Vater 2015 verdient habe - acht Jahre nach Antragsstellung. Die Rückforderung betrifft nicht den schon verjährten Zeitraum 2014. „Er hat auch seine Einkünfte vorgelegt, dann kam der Bescheid, dass er das Geld zurückzahlen muss, weil er die Zuverdienstgrenze überschritten hat“, schildert Klapps. Das Problem: „Er hat für sich beantragt, nicht für die Mutter.“

Ihr Name hätte im Antrag stehen müssen, weil sie damals kein Einkommen hatte. Die AK ist aber klar der Meinung, dass dies der Behörde hätte auffallen müssen - sie hätte den Antragssteller auf den Fehler hinweisen müssen. „Alle Angaben sind schlüssig“, betont Klapps. Es sei klar gewesen, dass sich die Frau um das Kind kümmern wird. Es sei außerdem klar gewesen, dass er selbst als Alleinverdiener eigentlich keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hatte. Seiner Frau wäre die finanzielle Hilfe zugestanden.

Da sollte schon das Menschliche im Vordergrund stehen. Alfred Jordan, AK-Bezirksstellenleiter

Das Urteil des gerichtliche Verfahrens in der ersten Instanz besage allerdings: „Es hätte niemandem auffallen müssen, die Klage ist abgewiesen worden.“ Die Betroffenen legten mit der AK Berufung ein, das Oberlandesgericht wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen. „Da sollte schon das Menschliche im Vordergrund stehen“, findet AK-Bezirksstellenleiter Alfred Jordan.

Arbeitsrecht trifft in diesem Fall auf das Sozialrecht, wo jeweils bestimmte Fristen (etwa Karenz) und Grenzen (zum Beispiel Zuverdienst) eingehalten werden müssen. „Das sorgt oft für viele Verwirrungen, gerade, wenn man das erste Mal ein Kind bekommt. Viele lesen sich ein, aber davon bekommt man nicht ganz den Durchblick.“ Die Empfehlung lautet: „Einfach zu uns kommen“, betont Horst Pammer, Vizepräsident der AK in Niederösterreich.

Arbeiterkammer befasst sich nicht nur mit Lohn und Gehalt

Das betrifft überhaupt Fragen im sozialrechtlichen Bereich: Die Arbeitnehmer wenden sich zwar häufig an die AK, um ihren Lohn oder ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Die Aufgabenbereich der Servicestelle betrifft aber gleichermaßen das Arbeitslosengeld. Diese Hilfestellung sei oft nötiger als in einem bestehenden Dienstverhältnis, sagt AK-Leiter Jordan. Die Frage, die hierbei oft gestellt wird, ist: „Bei welcher Beendigungsart kriege ich Arbeitslosengeld?“, erzählt Jordan. „Wenn man selbst kündigt, ist man vier Wochen beim AMS gesperrt. Wir empfehlen eine einvernehmliche Lösung“, ergänzt er.

Außerdem befassen sich die AK-Berater mit der Pension, dem Pflegegeld und Krankengeld. Als die Abschaffung der Altersteilzeit ein Thema in der Politik war, erreichten die AK-Bezirksstelle viele Anfragen. „Welche Art von Pension und in welcher Höhe bekomme ich sie? Das ist eine ganz wichtige Information für unsere Kunden“, erklärt Jordan. Was das Krankengeld betrifft, „meinen viele, dass sich die Firma darum kümmern“. Dem ist nicht so. „Es ist wie häufig in Österreich so, dass das beantragt werden muss.“

3,2 Millionen Auszahlungen für AK-Kunden im Bezirk erkämpft

Ein großer Teil der Anfragen dreht sich niederösterreichweit um Probleme bei Pensionsansprüchen oder Krankengeld: „Hier mussten wir in mehr als 1.000 Fällen für die Betroffenen vor Gericht ziehen und ihnen zu einer Schwerarbeits- oder Invaliditätspension verhelfen“, sagt AK-Vizepräsident Pammer. An dritter Stelle stehen Verfahren rund ums Pflegegeld. 145.000 Arbeitnehmer nahmen 2022 die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz in Anspruch. 44,9 Millionen Euro wurden für die Betroffenen erkämpft, der Großteil davon sind Nachzahlungen ausstehender Löhne und Gehälter.

10.377 Personen „dockten“ im Vorjahr an der AK-Bezirksstelle in Korneuburg an, zu konkreten Beratungen kam es 3.817 Mal. 3,2 Millionen Euro Nachzahlungen erreichte das Team für die Mitglieder. 2,9 Millionen Euro im Arbeits- und Sozialrecht wurden eingebracht (davon waren 1,8 Millionen Euro Insolvenzvertretungen), der Rest betrifft Steuern und den Konsumentenschutz.

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