A22-Ausbau: Stadt und Bürgerinitiative prüfen neues Verkehrsgutachten

Erstellt am 06. Juni 2023 | 06:00
Lesezeit: 2 Min
A22
Verlangt der A22-Ausbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Die Frage ist noch offen, ein endgültiges Gerichtsurteil steht noch aus.
Foto: NÖN-Archiv
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Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben - und nun der Stadtgemeinde, Bürgerinitiative und allen anderen Verfahrensparteien vorgelegt. Es ist Teil des langjährigen gerichtlichen Prozesses, der die Frage klären wird, ob beim A22-Ausbau auf sechs Spuren eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist.

Die Asfinag plant den A22-Ausbau bei Stockerau auf sechs Spuren: Die Bürgerinitiative „Tunnel und Grüner Übergang“, die Stadtgemeinde Stockerau, „Alliance for Nature“ und Stockerauer Bürger wollen auf rechtlichem Weg erkämpfen, dass das Bauprojekt mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird - und wartet nach wie vor auf ein rechtsgültiges Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht kam zur Erkenntnis, dass eine UVP-Pflicht bei einem A22-Ausbau besteht. Das hob der Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun erneut eine Entscheidung treffen - und hat dafür einen Verkehrssachverständigen bestellt. Sein Gutachten wurde Ende Mai zugestellt: Bürgerinitiative, Stadtgemeinde und alle weiteren Verfahrensparteien haben nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Bürgerinitiative bereitet schon die Antwort vor

Die Bürgerinitiative hat das Gutachten analysiert - und fand „Punkte, die sehr oberflächlich behandelt wurden und wo's Unstimmigkeiten bei der Verkehrsprognose gibt“, erläutert Bürgerinitiative-Sprecher Josef Lehner. Er und sein Team bereiten gerade eine rechtskonforme Stellungnahme mit Rechtsanwalt Martin Fischer vor, der auch Kontakt mit der Rechtsvertretung der Stadtgemeinde Stockerau aufgenommen hat.

Bürgermeisterin Andrea Völkl gab in der Gemeinderatssitzung der Vorwoche bekannt, dass die Rechtsvertretung der Stadt mit einem Sachverständigen Rücksprache halten werde. Der Fachmann wird zeitnah bekanntgeben, ob er eine fachliche Stellungnahme als Antwort auf das vorliegende Verkehrsgutachten abgeben kann. Wenn ja, wird die Stadtgemeinde beim Bundesverwaltungsgericht ersuchen, die Abgabefrist auf Ende Juni zu erweitern: So soll genügend Zeit für die Ausformulierung bleiben.

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