Parken in Krems: Gebührenpflicht für Stein kommt

Vier Stunden Gesamtdauer, 90 Minuten Diskussion bei einem Tagesordnungspunkt: Die Sitzung des Kremser Gemeinderats am Mittwochabend hatte es in sich. Verantwortlich dafür war ein Thema, das in Krems seit jeher die Gemüter erhitzt, nämlich die Parkordnung. Nach einer intensiven Debatte mit teilweise rauem Ton stimmte schlussendlich die Mehrheit (SPÖ, KLS, NiK und Grüne) für das größte Maßnahmenpaket seit Jahren. ÖVP, FPÖ und MFG sprachen sich dagegen aus.
Alle Neuerungen treten mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Die wohl einschneidendsten Veränderungen blüht Besuchern und Bewohnern des Stadtteils Stein, wo die Zeit der Gebührenfreiheit endet. Die Kurzparkzone wird jener in der Kremser Altstadt angeglichen. Die halbe Stunde kostet 50 Cent, als Zuckerl gibt es wie auch im Rest der Stadt die „Gratis-Stunde“. Die Maximalparkdauer beträgt wie gehabt drei Stunden. Entlang der Donaulände, in der Förthofstraße und der Steiner Kellergasse werden insgesamt acht Parkscheinautomaten aufgestellt.
Verkehrsstadtrat Peter Molnar (SPÖ), der die einzelnen Maßnahmen vorstellte, argumentiert die Einführung der Gebührenpflicht in Stein mit dem „enormen Parkdruck“. Bei insgesamt rund 600 Stellplätzen gebe es mehr als 600 Bewohner- und Beschäftigtenparkkarten. „Erfahrungsgemäß bewirkt die Gebührenpflicht teilweise ein geändertes Nutzerverhalten, das die Zahl an freien Stellplätzen erhöht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass einige zum Parken hinkünftig Eigengrund nutzen, Fahrgemeinschaften bilden bzw. auf das Fahrrad oder den Stadtbus umsteigen werden“, heißt es im von Molnar verlesenen Gemeinderatsantrag. Hinzu käme der Faktor Tourismus. Der Bereich Welterbeplatz/Landesgalerie werde pro Jahr von ein Millionen Menschen besucht. „Und die kommen nicht nur mit dem Schiff. Deswegen dieser Mechanismus für eine Erleichterung“, so Molnar.
Teurer als bisher wird es für die Bewohner von Stein. Für Dauerparkkarten zahlen sie künftig knapp 131 Euro pro Jahr, bisher waren es nur die 50,70 Euro hohe Bescheidgebühr für eine Parkberechtigung mit bis zu zweijähriger Gültigkeit. Nebenwohnsitzer erhalten ab der Umstellung in ganz Krems keine Bewohnerparkkarten mehr. Erwerbstätigen kostet das Pickerl hinter der Windschutzscheibe 240 Euro pro Jahr. Neu ist, dass Beschäftigte ab 1. Juli auch in der Grünen und der Blauen Zone in Krems Dauerparkkarten lösen können, wobei die Fahrzeuge verpflichtend in der Grünen Zone abgestellt werden müssen. „Das ist ein Argument für Betriebsansiedelungen“, meint Molnar.
Veränderungen sind auch im Kremser Stadtzentrum geplant. Die gebührenpflichtige Blaue Zone wird um den nördlichen Abschnitt der Utzstraße ab der Ringstraße, den Südtirolerplatz und den Stadtgraben erweitert. Dadurch stünden Besuchern und Innenstadt-Kunden künftig rund 190 zusätzliche Kurzparkplätze zur Verfügung, was ein Wunsch des Stadtmarketing gewesen sei, so Molnar. Dessen Geschäftsführer Horst Berger bestätigt in einer Aussendung der Stadt: „Die neuen Shopping-Parkplätze mit einer maximalen Parkdauer von drei Stunden vor dem Steinertor sind ein weiterer Grund, die Kremser Altstadt zu besuchen. Auch die günstige Gebühr von 50 Cent für die ersten eineinhalb Stunden sind ein gutes Signal an die Kundinnen und Kunden.“
Die neue Parkordnung kostet insgesamt rund 220.000 Euro, die Stadt steigt durch die Mehreinnahmen in Stein und Co. spätestens ab dem zweiten Jahr mit einem satten Plus aus. Molnar betont: „Sowohl die Parkgebühren für Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone, als auch die Kosten des Anrufsammeltaxis werden in Krems trotz teilweise stark steigender Kosten nicht erhöht. Zusätzlich arbeiten wir auch als Ergänzung zur neuen Parkabgabenordnung an einem kundenfreundlichen und nachhaltigen Parkdeckkonzept für Krems.“
Anträge für Dauerparkberechtigungen, die den neuen Regeln unterliegen, können ab Mai online oder in der Bürgerservicestelle gestellt werden, bestehende Berechtigungen bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit aufrecht. Für die Dauerparkkarte für Erwerbstätige ist ein Sozialversicherungsnachweis erforderlich. Dauerparkberechtigungen können für ein oder zwei Jahre erworben werden.