Krems: Schülerin auf Brust gegriffen? Suspendierung

Erstellt am 29. März 2023 | 04:00
Lesezeit: 2 Min
BRG
Die Führung des BRG Ringstraße schweigt zu dem Vorfall im Klassenzimmer.
Foto: NÖN, Martin Kalchhauser
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Die Bildungsdirektion hat ein Verfahren gegen einen Lehrer des BRG Ringstraße eingeleitet. Der Pädagoge war bereits in der Vergangenheit mehrfach auffällig geworden.

Gegen einen Lehrer des BRG Ringstraße läuft ein dienstrechtliches Verfahren der Bildungsdirektion Niederösterreich. Der Pädagoge soll der Schülerin einer zweiten Klasse auf die Brust gegriffen haben, wie der NÖN aus dem Umfeld der Schule zugetragen wurde. Zu der Grenzüberschreitung im Klassenzimmer kam es bereits vor mehreren Wochen.

Die Direktorin des BRG Ringstraße, Elisabeth Buchinger-Glaser, wollte zu der Causa keine Stellungnahme abgeben. Die Bildungsdirektion teilt auf Anfrage mit: „Es handelt sich um ein laufendes dienstrechtliches Verfahren, zu dem aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Seitens der Bildungsdirektion wird jeder Beschwerde immer umgehend nachgegangen und diese vertraulich behandelt.“ Auf die Frage, ob für die Schüler der betroffenen Klasse unterstützende Maßnahmen zur Aufarbeitung des Vorfalls eingeleitet wurden, heißt es seitens der Bildungsdirektion: „Im Bedarfsfall stehen auch immer die Bediensteten der Schulpsychologie zur Verfügung.“ Beim Elternverein des BRG Ringstraße ist der Vorfall nicht aufgeschlagen. Man sei weder von Lehrer- noch von Elternseite diesbezüglich kontaktiert worden, heißt es.

Wie die NÖN in Erfahrung bringen konnte, unterrichtet der Lehrer derzeit nicht am BRG Ringstraße. Es soll sich um eine vorläufige Suspendierung bei vollen Bezügen handeln. Bekannt wurde nun außerdem, dass der Mann bereits in der Vergangenheit mehrfach einschlägig auffällig geworden war. Der Pädagoge wurde zuletzt im Vorjahr nach einer verbalen Entgleisung von einer Klasse abgezogen. Ein Elternteil berichtete damals gegenüber der NÖN, dass der Mann in Richtung von Schülerinnen gesagt habe, dass sie sich im Falle mangelnden Schulerfolgs künftig ihr Geld durch „Blowjobs“ verdienen müssten. Mehrere Zeugen bestätigten damals den Vorfall.

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