Denkmalamt blitzt mit Forderung ab

Erstellt am 03. August 2015 | 14:24
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Foto: NOEN, privat
Reklamierter Wiederaufbau des Alt-Gasthofes „Schwarzer Adler“ wurde abgelehnt. Ortschef fühlt sich bestätigt.
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Im Sommer 2011 fuhren auf Geheiß von Bürgermeister Christian Leeb die Bagger auf und machten den ehemaligen Gasthof „Schwarzer Adler“ im Türnitzer Ortszentrum dem Erdboden gleich. „Wegen Gefahr im Verzug“, wie der Ortschef damals betonte.



Jetzt ist das Bundesdenkmalamt mit seiner Forderung nach Wiederaufbau des Gebäudes „durch den Schuldtragenden“, wie es die Behördenvertreter formulierten, beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Letzteres hat die Beschwerde des Denkmalamtes gegen den im Jänner 2015 ausgestellten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld als unbegründet abgewiesen – siehe auch das Faksimile unten:

Faksimile Türnitz Denkmalamt blitzt mit Forderung ab
Foto: NOEN, Faksimile



Das Gericht folgt damit Bezirkshauptmann-Stellvertreter Andreas Grießler, der dem Wiederaufbau-Antrag des Denkmalamtes nicht stattgab, weil „kein Schuldtragender gefunden werden konnte“.

„Es war sehr belastend, über vier Jahre hindurch für
eine notwendige Entscheidung als Gesetzesbrecher
hingestellt zu werden.“
Bürgermeister Christian Leeb

Bürgermeister Christian Leeb fühlt sich durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes bestätigt: „Für mich kommt dieses Erkenntnis nicht überraschend. Jede andere Entscheidung wäre für mich nicht nachvollziehbar gewesen. Trotzdem war es sehr belastend, über vier Jahre hindurch für eine notwendige Entscheidung als Gesetzesbrecher hingestellt zu werden.“

Er hoffe nun, dass die Sache damit endgültig vom Tisch sei und das Denkmalamt auf einen Einspruch beim Höchstgericht verzichte, so Leeb.

Wie die durch den Abriss des alten Gasthofs entstandene Baulücke gefüllt werden soll, steht nach Angaben des Ortschefs übrigens noch nicht fest.

Türnitz Adler Denkmalamt
Das mit Bescheid vom 2. März 2011 unter Denkmalschutz gestellte Haus -- hier kurz vor dem Abriss im Sommer 2011 -- sei ohne erforderliche Genehmigung dem Erdboden gleichgemacht worden, so das Bundesdenkmalamt. Foto: NÖN
Foto: NOEN, NÖN

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