Denkmalamt blitzt mit Forderung ab

Jetzt ist das Bundesdenkmalamt mit seiner Forderung nach Wiederaufbau des Gebäudes „durch den Schuldtragenden“, wie es die Behördenvertreter formulierten, beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.
Letzteres hat die Beschwerde des Denkmalamtes gegen den im Jänner 2015 ausgestellten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld als unbegründet abgewiesen – siehe auch das Faksimile unten:

Das Gericht folgt damit Bezirkshauptmann-Stellvertreter Andreas Grießler, der dem Wiederaufbau-Antrag des Denkmalamtes nicht stattgab, weil „kein Schuldtragender gefunden werden konnte“.
„Es war sehr belastend, über vier Jahre hindurch für
eine notwendige Entscheidung als Gesetzesbrecher
hingestellt zu werden.“
Bürgermeister Christian Leeb
Bürgermeister Christian Leeb fühlt sich durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes bestätigt: „Für mich kommt dieses Erkenntnis nicht überraschend. Jede andere Entscheidung wäre für mich nicht nachvollziehbar gewesen. Trotzdem war es sehr belastend, über vier Jahre hindurch für eine notwendige Entscheidung als Gesetzesbrecher hingestellt zu werden.“
Er hoffe nun, dass die Sache damit endgültig vom Tisch sei und das Denkmalamt auf einen Einspruch beim Höchstgericht verzichte, so Leeb.
Wie die durch den Abriss des alten Gasthofs entstandene Baulücke gefüllt werden soll, steht nach Angaben des Ortschefs übrigens noch nicht fest.
