Hauskatze stirbt nach Schussverletzung: Trauer um „Mr. Blue“ in Weiten

Vor einer Woche war „Mr. Blue“ noch am Leben. Als der getigerte Kater am vergangenen Samstag nicht nach Hause kam, machten sich seine Besitzer Sorgen. „Wir haben ihn gesucht, aber nicht gefunden“, schildert die Besitzerin aus Weiten. Tage vergingen – bis zum Donnerstagabend diese Woche, da entdeckte ihn schließlich ein Kind der Familie. „Mr. Blue“ lag mit schweren Verletzungen im Keller. „Wir sind natürlich sofort zum Tierarzt“, erzählt die Mutter. „Wir dachten erst, dass ihn ein Auto erwischt hat.“ Das war auch Tierärztin Andrea Mergls erste Vermutung, als sie die verletzte Katze sah – bis sie das Röntgenbild in Händen hielt. Rund 20 Schrotkugeln hatten „Mr. Blue“ erwischt.

„Mr. Blues“ Verletzungen wogen schwer, wie die Tierärztin mit Sitz in Krummnußbaum auf NÖN-Anfrage sagt: „Es wären mehrere Operationen notwendig gewesen – und selbst dann wäre es fraglich gewesen, ob die Katze es schafft.“ Drei ihrer Beine wurden durch die Kugeln regelrecht „zerstört“. Schlussendlich entschieden sich die Besitzer dazu, die Katze einschläfern zu lassen.
NÖ Jagdgesetz regelt Abschuss von Hunden und Katzen
Der Schock nach dem Vorfall sitzt in der Familie tief, wie die Mutter betont: „Drei Kinderherzen sind gebrochen. Ich finde nicht in Ordnung, dass so etwas passiert. Wer schießt auf eine Katze?“ Die Weitenerin bekräftigt, dass sie den Schuss am vergangenen Samstag sogar gehört habe. „Ich habe zu diesem Zeitpunkt mit einer Freundin telefoniert, auch sie hat den Knall durch das Handy gehört“, beschreibt sie die Situation. Der Frage, wer auf die Katze geschossen hat, geht jedenfalls nun die Polizei nach: Seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich wird der Vorfall bestätigt, eine Anzeige liegt vor. Genaueres könne die Exekutive derzeit aber noch nicht sagen. Grundsätzlich ist der Abschuss von Hunden und Katzen im NÖ Jagdgesetz geregelt.
Wo genau war „Mr. Blue“, als ihn die Kugeln trafen?
„Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen“, sind laut Gesetzestext „zum Abschuss freigegeben“. Bei Katzen und Hunden sind Jäger und Jägerinnen dazu „berechtigt“, abzudrücken, im Falle von „wildernden Hunden“ sogar dazu „verpflichtet“. Argumentiert wird dies durch den Schutz des Wildes, für den die Jägerschaft Sorge trage.
Die Frage nach dem „Wo“ zu klären, ist für den Weitener Fall essentiell: Tierärztin Mergl meinte gegenüber der NÖN, dass es „zwar schwer zu sagen ist, aber auch schwer vorstellbar“, dass die Katze nach dem Schuss noch weit laufen konnte, immerhin waren drei der vier Beine „zerstört“. Die Besitzer sind sich indes sicher, dass ihr Kater in seinem Zustand „niemals mehr 300 Meter“ geschafft hätte. In ihrer Schlussfolgerung müsse demnach der Schuss im Ortsgebiet abgegeben worden sein. „Das ist doch Wahnsinn!“, schüttelt sie den Kopf. Licht ins Dunkel in dieser Causa sollen die polizeilichen Ermittlungen bringen.