Causa Jungbunzlauer: Auf grünes Licht folgt Einspruch

Die Entscheidung ist gefallen
Nach der mündlichen Erörterung der UVP-Verhandlung rund um das geplante Zitronensäurewerk der Firma Jungbunzlauer im Bezirk Melk (Zelking-Matzleinsdorf, Leiben) Anfang Oktober ist jetzt die Entscheidung gefallen: Die Behörde gibt Jungbunzlauer grünes Licht, das Bauvorhaben gilt offiziell als umweltverträglich. „Es gibt aber über 300 Auflagen, die bei einer Umsetzung erfüllt werden müssen“, erläutert Leopold Schalhas von der zuständigen Abteilung Anlagenrecht der NÖ Landesregierung.
Der veröffentlichte Bescheid erstreckt sich auf 244 Seiten. Ab der Seite 10 wird erläutert, was genau – entsprechend der eingereichten Unterlagen – errichtet werden darf, nämlich: eine Zitronensäureproduktionsanlage von der Firma Jungbunzlauer, eine 3,8 Kilometer lange Gas-Hochdruckleitung, eine 20-kV-Erdleitung inklusive Trafostation, die Erweiterung des Umspannwerks Bergern, eine kleinräumige Verlegung und Anhebung der bestehenden 110- kV-Freileitung von der Netz Niederösterreich GmbH sowie die Verlängerung der bestehenden L5333 von der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf. Ab der Seite 21 (bis Seite 76) sind die Auflagen angeführt, etwa Brandschutzmaßnahmen, verpflichtende Untersuchung des ökologischen Zustandes im Stauraum Melk und der Donau sowie Dokumentationen des Grundwassers und Abwasserkontrollen.
Firma Jungbunzlauer: Schweigende Sieger
Der vom Unternehmen erhoffte positive Bescheid – wenn auch mit zahlreichen Auflagen – wurde veröffentlicht. Wird jetzt gejubelt? Was sind die nächsten Schritte? Oder sprechen die Vorgaben der Behörde nun gar gegen eine Projektumsetzung? Fragen, die vom Sieger des UVP-Verfahrens bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet blieben. Jungbunzlauer schweigt, dafür sind die Projektgegner umso lauter.
„Ritter“ legen Veto ein
„Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet und nehmen sie zur Kenntnis“, sagt Karin Selhofer, Obfrau der Projektgegner „Ritter der Au“. Auch die Rechtsvertretung der Initiative, Wolfgang List, sei davon „nicht überrascht“. Ebenso wenig überraschend: Sie werden Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Dies hatten sie bereits bei der mündlichen Verhandlung im Falle einer Entscheidung zugunsten des Werksbaus aufgrund „massiven Nachholbedarfs“ bei mehreren Teilgutachten angekündigt. Damit rückt ein möglicher Baustart für Jungbunzlauer weiter in die Ferne. Im Bescheid auf der Seite 21 ist übrigens nachzulesen, dass der Baubeginn zwei Monate im Voraus bekannt zu geben wäre.
Warum die Projektgegner weiter optimistisch sind
Die Beschwerde der „Ritter“ landet also demnächst beim Bundesverwaltungsgericht. List meint indes, jetzt schon zu wissen, was dabei herauskommen wird: „Entscheidend wird sein, ob in den sensiblen Teilbereichen neue Gutachter bestellt werden. Und wer dafür bestellt wird.“ Der Austausch eines Gutachters habe immerhin auch das – bereits von Land und Verkehrsministeriums genehmigte – Projekt um die Marchfeldschnellstraße S8 zu Fall gebracht. „Wir werden darauf achten, dass ein ähnlich kritischer Gutachter seitens des Bundesverwaltungsgerichts bestellt wird“, betont der Anwalt gegenüber der NÖN.