Befangenheitsdebatte um Firma Jungbunzlauer

Erstellt am 22. Oktober 2020 | 15:35
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Thayatal Einsiedlerweg Reisereporter
Foto: Die Reisereporter
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Skepsis um einen Amtssachverständigen des Landes betreffend der Schadstoffbelastung der Thaya im Bezirk Mistelbach wurde auch bei UVP-Verhandlung um geplantes Jungbunzlauer-Werk im Bezirk Melk laut.

Bereits während der UVP-Verhandlung für das geplante Jungbunzlauer Werk im Bezirk Melk (Zelking-Matzleinsdorf, Leiben) kam die Debatte um die mögliche Befangenheit eines Sachverständigen zur Sprache, aktuell sorgt sie für Schlagzeilen in diversen Medien. Die NÖN Melk berichtete in ihrer Print-Ausgabe bereits vor Wochen über die Verhandlung, demnach auch über diese Causa.

"So etwas habe ich als Rechtsanwalt noch nie erlebt"

Wolfgang List, Rechtsanwalt der Bürgerinitiative "Ritter der Au", bezweifelte am ersten Verhandlungstag, ob „ein Sachverständiger tatsächlich unbefangen“ agiere. Als Grund für seine Skepsis zitierte List aus Unterlagen aus einem Beschwerdeverfahren betreffend Ableitung von Abwässern durch die Firma Jungbunzlauer in die Pulkau und die Thaya: "Der Sachverständige hat ausgeführt, dass er längere Zeit für die Jungbunzlauer tätig war und in dieser Zeit seiner Dissertation über die Abwasseranlage erstellt hat. Wir haben die Dissertation und zitieren: 'Die Firma, von der ich im Rahmen meiner Arbeit volle Unterstützung bei den zur Optimierung der Abwasserreinigungaanlage erforderlichen Untersuchungen erhielt, werde ich nie vergessen.' So etwas habe ich als Rechtsanwalt noch nie erlebt und werde das auch nie vergessen." Lange diskutiert wurde darüber in der Verhandlung aber nicht.

Behörde und Jungbunzlauer weisen Vorwürfe zurück

Verhandlungsleiter Paul Sekyra argumentierte: „Die angesprochene Person ist kein Sachverständiger, sondern Vertreter der Landeshauptfrau von Niederösterreich als wasserwirtschaftliches Planungsorgan und somit ein Parteienvertreter, die Befangenheitsdebatte erübrigt sich hier somit." Zu den Vorwüfen äußerte sich auch Peter Krömer, Rechtsvertreter der Firma Jungbunzlauer. "Hier werden teilweise unrichtige Behauptungen aufgestellt, die unter Umständen rechtliche Konsequenzen für die Personen haben können, die diese Behauptungen aufstellen. Der angesprochene Herr war bei der Firma Jungbunzlauer bis 31. Dezember 1988 beschäftigt. Mehr als 30 Jahre ist er dort nicht mehr tätig."

Grüne fordern Antworten in dieser Causa

Die Grünen NÖ stellen wegen möglicher Befangenheit eine parlamentarische Anfrage an Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf. „Ich bin schon sehr gespannt, auf die Antworten, insbesondere weil es hier um Umweltinformationen und den Zustand der Thaya geht. Liegt hier Befangenheit vor und wurden Grenzwerte bewusst erhöht? Aufklärung ist hier dringend notwendig“, betont Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich.