„Überraschend“: Das sagt Jungbunzlauer zur Aufhebung der Genehmigung

Erstellt am 19. Juli 2023 | 10:00
Lesezeit: 2 Min
Werkspläne Jungbunzlauer Bergern, Bezirk Melk
Foto: Grafik: Jungbunzlauer
Werbung
Das Unternehmen hält an der geplanten Zitronensäurefabrik im Bezirk Melk fest: Die folgende mündliche Verhandlung werde „am Ergebnis des Verfahrens - nämlich, dass das Vorhaben umweltverträglich und genehmigungsfähig ist, nichts ändern“.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte UVP-Genehmigung für die geplante Zitronensäurefabrik der Firma Jungbunzlauer im Bezirk Melk aufgehoben. Für die Projektgegner, die Bürgerinitiative „Ritter der Au“ und ihre Rechtsvertretung, ist es ein Etappensieg - für die Firma Jungbunzlauer kam die Aufhebung „in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die mündliche Verhandlung entfallen zu lassen, überraschend“, heißt es seitens des Unternehmens in einer schriftlichen Stellungnahme an die NÖN.

Firma werde „bei Sanierung des Verfahrensfehlers unterstützen“

Angesichts der mündlichen Verhandlung, die nun vom Bundesverwaltungsgerichts nachgeholt werden muss, gibt man sich seitens der Firma gelassen. Diese Verhandlung werde „nichts am Ergebnis des Verfahrens ändern“: „Nämlich, dass das Vorhaben umweltverträglich und genehmigungsfähig ist.“ Aussagen, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Klimawandel nicht ausreichend geprüft worden seien, weist Jungbunzlauer hinsichtlich der Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes „als nichtzutreffend“ ab. „Jungbunzlauer wird das Bundesverwaltungsgericht bei der Sanierung des Verfahrensfehlers vollinhaltlich unterstützen und an der Projektumsetzung festhalten“, heißt es abschließend.