UVP-Genehmigung aufgehoben! Wendung in der „Causa Jungbunzlauer“

Es ist eine Wendung mit Knalleffekt in der langen „Causa Jungbunzlauer“ – und ein Etappensieg für die Projektgegner: Der Verwaltungsgerichtshof hat die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte UVP-Genehmigung für eine geplante Zitronensäurefabrik der Firma Jungbunzlauer im Bezirk Melk aufgehoben. Zur Erinnerung: 2017 wurden die Pläne zur Errichtung einer Zitronensäurefabrik mit der geplanten Produktionskapazität von 50.000 Tonnen der Firma Jungbunzlauer im Bezirk Melk (Zelking-Matzleinsdorf, Leiben) erstmals öffentlich. Seither ist viel passiert: Zweimal bekamen die Werkspläne bereits grünes Licht, im Dezember 2020 von der UVP-Behörde des Landes, im November 2021 vom Bundesverwaltungsgericht. Seit Ende August 2022 war dazu ein Revisionsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Und nun hat der Verwaltungsgerichtshof die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Firma Jungbunzlauer aufgehoben.
„Ich hatte Gänsehaut am ganzen Körper“
„Endlich Gerechtigkeit!“, sagt Barbara Gasner in einer ersten Stellungnahme gegenüber der NÖN. Die Leibenerin ist Obfrau-Stellvertreterin der „Ritter der Au“ – jene Bürgerinitiative, die sich formierte, als die Werkspläne publik wurden. „Ich hatte Gänsehaut am ganzen Körper, als ich die Info erhalten habe“, sagt sie. Seitens der Rechtsvertretung der Bürgerinitiative, der Wiener Rechtsanwaltskanzlei List, wurde heute eine schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. „Unser Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof ist ein bedeutender Erfolg für alle Menschen, die sich für den Umweltschutz einsetzen.“
In der Aussendung der Rechtsanwaltskanzlei werden „erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel“ angeführt, weiters habe der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass während des Verfahrens das Recht auf gerichtliches Gehör „nicht ausreichend gewährleistet wurde.“
Verfahren wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt
Das Verfahren werde nunmehr vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. „Es müssen die Ermittlungstätigkeiten in den essentiellen Fachbereichen, vor allem in Bezug auf die relevanten Schutzgüter iSd UVP-G 2000 wie Klima, Luft, Lärm, Schall, Wasser, Geruch, Naturschutz, Landschaft etc einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt werden. Jede Bautätigkeit in Bezug auf die Zitronensäureproduktionsanlage ist daher ab heute, hoffentlich für immer, verboten“, heißt es aus der Rechtsanwaltskanzlei.