„Ritter“-Anwälte im Clinch mit Behörde

Erstellt am 28. August 2018 | 03:04
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List Gaß
Josef Gaß von der Firma Jungbunzlauer bestätigte die präsentierten Zahlen. Rechtsanwalt Wolfgang List tritt für die Interessen der „Ritter der Au“ ein.
Foto: Schweiger
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Im Kampf gegen das Jungbunzlauer-Werk geraten Anwälte und Land NÖ aneinander. Sie bekommen keine Akteneinsicht.

„Das ist ein riesiger Skandal!“, polterte Wolfgang List vergangene Woche durch das Gasthaus „Donaublick“ in Lehen. Dass die Bürgerinitiative „Ritter der Au“ etwas gegen die Werkspläne von Jungbunzlauer in der Region Bergern (Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf) hat, ist mittlerweile bekannt. Doch jetzt legen sich die Gegner der möglichen Zitronensäure-Fabrik mit der Behörde an: Rechtsanwalt Wolfgang List forderte nämlich Akteneinsicht in die Projektunterlagen, betreffend Feststellung zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

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Foto: Markus Gruber; NÖN-Grafik: Bischof

Der zuständige Sachbearbeiter seitens des Landes gewährte sie dem Juristen allerdings nicht. „Mit fadenscheinigen Argumenten!“, wittert List ein unfaires Spiel vonseiten der Behörde. List und sein Anwalts-Kollege Paul Nagler gaben an, dass sie aufgefordert wurden, eine schriftliche Vollmacht der Mandanten vorzulegen. „So etwas ist mir während meiner beruflichen Laufbahn noch nie untergekommen“, schüttelt List den Kopf. Da ihnen schließlich mehrmals die Akteneinsicht verweigert wurde, brachten sie ein Rechtsmittel ein.

Laut Behörde liegt der Fehler bei den Juristen

Dieser Schritt sorgt bei Paul Sekyra vom zuständigen Amt der Landesregierung für Verwunderung. „Hier werden bei offiziellen Pressekonferenzen Unwahrheiten verbreitet. Es ist nämlich so, dass List einen falschen Antrag zum Verfahren stellte. So etwas sollte einem Experten eigentlich nicht passieren“, erläutert Sekyra gegenüber der NÖN.

Abgesehen davon sei im Fall der „Ritter der Au“ nicht klar, wen die Anwälte vertreten. „Jetzt liegt die Beschwerde jedenfalls beim Bundesverwaltungsgericht. Übrigens haben die Anwälte auch die vierwöchige Rechtsmittelfrist versäumt“, informiert er. Vorwürfe, die sich List und Nagler nicht gefallen lassen. „Bei dem positiven UVP-Bescheid beträgt die Frist sechs Wochen, nicht vier“, halten die beiden dagegen.

Während der Pressekonferenz der „Ritter“ wurden auch konkrete Zahlen zum geplanten Werk präsentiert, die sie aus dem Feststellungsbescheid bezogen. Auf NÖN-Anfrage nahm Josef Gaß von der Firma Jungbunzlauer diese unter die Lupe. Bis auf den Stromverbrauch waren die veröffentlichten Zahlen richtig (siehe Grafik).

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