Causa Jungbunzlauer: Stadt Melk bei Höchstgericht abgeblitzt

Zahlen, Daten, eine Grafik: Bisher beschränkte sich die Vision einer Zitronensäurefabrik im Bezirk Melk (Zelking-Matzleinsdorf und Leiben) der Firma Jungbunzlauer auf Pläne. Seit ein paar Wochen lässt sich erahnen, welche Dimension das Werk in Bergern annehmen könnte. Auf der Fläche entlang der Donau finden enorme Erdbewegungen statt. „Baustellenvorbereitung“ nennt es Josef Gaß vonseiten Jungbunzlauers.
„Ja, es laufen aktuell die Vorarbeiten. Wir wollen, wenn es grünes Licht vom Verfassungsgerichtshof gibt, keine Zeit verlieren. Hoffentlich fällt bald die Entscheidung“, sagt er. Zweimal gab‘s bereits grünes Licht für die Werkspläne (siehe Infobox), derzeit liegt die „Causa Jungbunzlauer“ beim Verfassungsgerichtshof. Zwei Beschwerden langten nach dem positiven Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember 2021 ein. Und während die Baumaschinen Jungbunzlauers in Bergern die Vorarbeit für den Werksbau leisten – und das ist laut derzeitigem Bescheid auch völlig legitim –, blitzte einer der beiden Beschwerdeführer beim Höchstgericht bereits ab.
„Entscheidung offiziell noch nicht zugestellt“
„Ja, die zurückgewiesene Beschwerde ist jene der Stadt Melk – und zwar ‚mangels Legitimation der beschwerdeführenden Gemeinde‘“, erläutert Cornelia Mayrbäurl, Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs auf NÖN-Anfrage. Damit bleibt die Melker Sorge um eine drohende Geruchsentwicklung durch die Zitronensäurefabrik bestehen. Kommentieren wollte Gerhard Taufner, Rechtsvertreter der Stadtgemeinde Melk, den Sachverhalt noch nicht. „Die Entscheidung wurde offiziell noch nicht zugestellt. Ich kann daher derzeit noch keine Stellungnahme abgeben“, betonte er. Es bleibt allerdings spannend: Denn Ende des Vorjahres verriet Taufner im NÖN-Gespräch, dass er die Verfassungsgerichtshofbeschwerde so aufgesetzt habe, dass „im Falle der Abweisung eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht“ werde.
Die andere Beschwerde, jene der Bürgerinitiative „Ritter der Au“, stand „nicht auf der Tagesordnung der März-Session“, wie Mayrbäurl seitens des Verfassungsgerichtshofs betont. „Daher wird es bis zu einer Entscheidung noch etwas dauern“, erklärt sie. Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative, vertreten durch Anwalt Wolfgang List, focht den Bescheid zur Gänze an und forderte das Bundesverwaltungsgericht auf, eine weitere mündliche Verhandlung durchzuführen und dem Bescheid die UVP-rechtliche Genehmigung zu entziehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Richter des Verfassungsgerichtshofs in der Causa entscheiden werden.
Wir wollen, wenn es grünes Licht vom Verfassungsgericht gibt, keine Zeit verlieren.“ josef gaSS seitens der Firma Jungbunzlauer
Zelking-Matzleinsdorfs ÖVP-Ortschef Gerhard Bürg beobachtete dieser Tage gespannt die Arbeiten in Bergern. „Bis Ende März findet der Humusaushub statt, die Arbeiten sind derzeit voll im Gange. In den nächsten Wochen entsteht dort ein komplettes Containerdorf für die Arbeiten“, berichtet Bürg. Auch seine Bürgermeisterkollegin aus Leiben, Gerlinde Schwarz (SPÖ), habe sich bereits ein Bild vor Ort gemacht. Und eine an das Projekt angrenzende Gemeinde hat sich bei der jüngsten Gemeinderatssitzung mit der „Causa Jungbunzlauer“ befasst.
Die Firma bat die Stadt Pöchlarn um Genehmigungen für einen Anschluss an das Trinkwasserversorgungssystem im Ausmaß von fünfzehn Kubikmetern pro Tag – der durchschnittliche Wasserverbrauch für eine Person pro Jahr entspricht etwa 46,5 Kubikmetern – sowie für einen Anschluss an das Abwasserentsorgungssystem in Bergern für maximal 100 Einwohnergleichwerte. Kosten sollen hierfür keine auf die Stadtgemeinde zukommen. Der Gemeinderat stimmte den beiden Anschlüssen mehrheitlich zu – von den Grünen gab‘s Gegenstimmen.