Sich in die Absonderung fälschen: Fall am Landesgericht Korneuburg

In der Hochzeit der Coronakrise war das Landesgericht Korneuburg durchaus mit Fälschungen von Absonderungsbescheiden beschäftigt. Doch alle bisher angeklagten Fälschungen hatten das Ziel, die Quarantänezeit zu verkürzen. Insofern war es durchaus ein Novum, dass sich Richter Rainer Klebermaß am Landesgericht Korneuburg, mit der Fälschung eines gar nicht existenten Bescheids zu beschäftigen hatte.
Ein 46-jähriger Serbe, der im Frühjahr letzten Jahres bei einem Gärtner in Niederkreuzstetten Beschäftigung fand - eine für beide erfreuliche Fügung - , stellte recht schnell fest, dass sein Rücken bei dieser Arbeit nicht mitspielen würde. Also nutzte er die Corona-Infektion seines Sohnes, um seinem Arbeitgeber (53) seinen Krankenstand zu verheimlichen, und fälschte den Bescheid seines Sohns.
„Patscherte Fälschung mit vielen Schreibfehlern“
Als eine "patscherte Fälschung" sollte ihn der Richter angesichts "vieler Schreibfehler" bezeichnen, was Wahlverteidiger Mirsad Musliu angesichts seines geständigen Mandanten auch gar nicht in Abrede stellen wollte. Für den 46-Jährigen sprachen die "big three" der Milderungsgründe: unbescholten, Ersttäter, und Schadenswiedergutmachung bereits erfolgt. Musliu regte deswegen auch eine diversionelle Erledigung für seinen Mandanten an.
"Die Frage ist was", zeigte sich Klebermaß von vornherein nicht abgeneigt von der Vorgangsweise, um schließlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit für die passende Diversionsform zu befinden. "Es wird sicher funktionieren", war der 46-Jährige zuversichtlich gegenüber dem Richter, der derartiges schon oft in seiner Karriere gehört hat, und trocken entgegnete: "Es ist in ihrem Interesse."