Land um Laa: Ein Filmriss, den keiner glaubte

Erstellt am 26. März 2023 | 10:00
Lesezeit: 3 Min
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Foto: Symbolfoto
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Er habe einen Filmriss gehabt, weil er zu viel getrunken hatte, verteidigte sich ein 30-Jähriger am Landesgericht Korneuburg gegen den Vorwurf, die wehrlose Situation der jungen Gastgeberin einer Party im Juli letzten Jahres ausgenutzt zu haben,

Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung laut Paragraf 205 wurde einem 30-Jährigen von Staatsanwältin Gudrun Bischof am Landesgericht Korneuburg vorgeworfen. Wieder einmal ging es um eine Party, die aus dem Ruder lief, diesmal am 2. Juli letzten Jahres. Man feierte im Gartenhaus bei Bier, Alkopops und Schnaps. Die junge Gastgeberin wurde zunächst Opfer des Alkohols.

Staatsanwältin Gudrun Bischof
Staatsanwältin Gudrun Bischof war sich in ihrem Schlussplädoyer sicher, dass ihre Anklage am Landesgericht Korneuburg zu einer Verurteilung geführt.
Foto: Christian Pfeiffer

Deswegen halfen ihr der Angeklagte und der Bruder der jungen Frau zum Wohnhaus und dort in ihr Zimmer. Beide kehrten zu der feiernden Gruppe zurück, bis sich der Angeklagte erneut kurz entschuldigte und im Haus verschwand. Dort legte er sich - so die Anklage - zu der sehr betrunkenen Frau ins Bett und begann sie im Intimbereich zu berühren. Das bemerkte diese, worauf der 30-Jährige von ihr abließ.

Verlobte des Angeklagten hat sich selbst strafbar gemacht

Vermisst wurde er zu diesem Zeitpunkt schon von seiner Verlobten, die mit ihm auf der Party war und sich bereits wunderte, wo er so lange bliebe. An das konnten sich alle Zeugen unisono erinnern, nur die Verlobte nicht. Sie tat dem 30-Jährigen den buchstäblichen Bärendienst und sagte als einzige - nicht sehr glaubwürdig - zugunsten des Angeklagten aus und erfüllte damit den Tatbestand der Falschaussage, weswegen sie von der Staatsanwaltschaft Post erhalten wird.

Die Strategie, die Verteidiger Bernhard Schuller und sein Mandant verfolgten, war nicht geeignet den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Martin Bodner letztendlich zu überzeugen, beschäftigte aber immerhin zwei Sachverständige. Zum einen Christa Nussbaumer, die das vorhandene Material auf mögliche DNA-Spuren des Angeklagten untersuchte, die aber nach ihren Untersuchungen "nicht viel beizutragen" hatte. Das lag nicht an der Expertin, sondern daran, dass sich das Opfer am Morgen nach der Tat in der Kleidung des Vortags einen Sprung in den Pool gönnte.

Ein „mildes Urteil“, zwei Perspektiven

Der zweite Experte war Gerichtsmediziner Werner Denk, der sich mit dem Grad der Alkoholisierung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat zu beschäftigen hatte. Der Angeklagte gab an, einen Filmriss zu haben, aufgrund des übermäßigen Alkohol-Genusses. Sowohl der Ablauf des Abends, als auch die Schilderungen der Zeugen, bestätigten zwar, dass das Opfer schwerstens betrunken war, beim Angeklagten konnte sich keiner an Auffälligkeiten wie Schwanken, Lallen oder ähnliche Ausfallserscheinungen erinnern.

Vielleicht habe sein Mandant als Folge des vorangegangen Trinkspiels etwas "falsch verstanden" und das Verhalten des späteren Opfers als Avancen ihm gegenüber aufgefasst. Er bitte, die Umstände zu berücksichtigen und in diesem Sinne um ein mildes Urteil. Aus Sicht des Schöffensenats bekam er das auch für seinen Klienten: drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Der Senat habe nicht den geringsten Zweifel, der Filmriss sei unglaubwürdig und die zwei Vorstrafen wegen Raubes belastend. Das musste der 30-Jährige erstmal verkraften und nahm sich Bedenkzeit.

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