Wolkersdorf: Rechtliche Sicherheit für Vereinsfeste

Erstellt am 22. März 2023 | 13:00
Lesezeit: 2 Min
Fachenquete serivce Freiwillige
Bei der Fachenquete dabei waren unter anderen: Christoph Kitzler von der Kultur.Region.Niederösterreich, Erna Neumann, Obmann-Stellvertreterin des Theatervereins Schrattenberg, Anwalt Alexander Koukal, Günter Breitseher, Obmann der Musikkapelle Ernstbrunn, und Wolkersdorfs Bürgermeister Dominic Litzka.
Foto: Erich Marschik
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Wertvolles Wissen für Vereinsfunktionäre beschert die Enquete „Haftung im Vereinswesen“ von Service Freiwillige. Beim ausgebuchten Vortrag im Schloss Wolkersdorf lieferte Anwalt Alexander Koukal hilfreiche Erkenntnisse und präsentierte rechtliche Materie in ansprechender Ausführung.

Mit der diesjährigen Ausrichtung der Fachenquete hat Service Freiwillige den Nerv der Vereinsfunktionäre getroffen: Die Sorge um das Privatvermögen, die Frage nach Haftungen dem eigenen Verein gegenüber und die Achtsamkeit für einen sorgsamen Umgang mit dem Vereinsbudget haben Funktionäre überzeugt, sich für den kostenlosen Termin in Wolkersdorf anzumelden. Zum Vortrag unter dem Titel „Haftung im Vereinswesen“ haben sich so im Schloss Wolkersdorf interessierte Vereinsvertreter eingefunden und den Ausführungen von Alexander Koukal von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG zugehört.

Alexander Koukal stellte Fragen, die für Vereine wesentlich sind, und lieferte wertvolle Antworten. So behandelte er das Thema Haftungsausschlüsse bei Vereinsveranstaltungen: Ein Schild mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ ist zwar sinnvoll, eine Haftung des Vereins kann damit aber nicht ausgeschlossen werden. Diese Risikohinweise reichen vor allem dann nicht, wenn der Verein die Verkehrssicherungspflichten missachtet oder Organisationsmängel vorliegen. Auf die Frage, ob sich der Verein mit einer Unterschrift, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt, absichern kann, antwortete Koukal: „Haftungsausschlüsse bei grober Fahrlässigkeit sind generell umstritten.“

Ein Organisationsmangel liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Schwimmverein sein Vereinsangebot ohne schwimmkundige Aufsichtsperson betreibt.

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