Polizei fand unter „Millionen“ von Sexfilmen auch Kinderpornografie

Der Besitz von Pornos mit Erwachsenen ist legal, wenn sich darunter aber auch pornografische Darstellungen von Minderjährigen finden, erfolgt eine Anklage, erklärte der zuständige Richter. Der Angeklagte bekannte sich „voll schuldig“, seine Verteidigerin führte aus, dass er seit Jahren regelmäßig Pornografie konsumiere, was „zu einer Manie“ geführt habe.
Der Richter fragte: „Weshalb haben Sie so viele Dateien, die kann doch niemand in einem Leben mehr ansehen?“ Darauf der Angeklagte: „Ich wollte einfach immer mehr und mehr und ich wollte sie einfach besitzen.“ Deshalb habe er auch keine der heruntergeladen Dateien gelöscht. Dass darunter auch Filme mit Kindern waren, sei ihm klar gewesen. „Ich habe einfach die täglichen Videoclips, die auf diversen Seiten und Foren angeboten werde, runtergeladen. Anfangs habe ich noch alles angeschaut, dann war es nicht mehr möglich.“
Wie viele Dateien es wirklich waren, habe er selbst nicht gewusst. Er habe aber nie gezielt nach Kinderpornografie gesucht, die sei einfach unter den anderen Filmen dabei gewesen. Der Richter: „Aber gespeichert?“ Darauf der Angeklagte: „Nein, es war halt nur ein Film mehr. Mein Focus war immer legale Pornografie.“ Er bereue alles sehr, befinde sich mittlerweile in Therapie und versuche dabei herauszufinden, warum das alles passiert ist. Der Prozess endet - nicht rechtskräftig - mit einer Diversion mit der Weisung zur weiteren Therapie.