Escort-Damen zeigten Pensionisten in Mödling an

Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Laut Staatsanwaltschaft hat der eher gebrechlich wirkende Pensionist, 62, eine Escortdame, mit der er eine Art Beziehung hatte, zweimal in seiner Abstellkammer eingesperrt, um ungestört mit einer anderen Dame derselben Agentur Sex zu haben. Eine zweite junge Frau der Agentur beschuldigt ihn, eine sexuelle Dienstleistung mit Gewalt durchgesetzt zu haben, die so vorher nicht ausgemacht war. Die Frau soll nackt aus der Wohnung geflüchtet sein und dann per Telefon Hilfe gerufen haben.
Der Prozess begann damit, dass der Anwalt des Mannes die Skizze einer Sex-Stellung unter den Schöffen verteilte, damit allen klar ist, was Thema ist. Der Anwalt führte aus, dass in dieser Stellung der angegebene Übergriff gar nicht möglich sei. Der Angeklagte selbst erklärte, dass er nach einem Jahr Enthaltsamkeit „gewisse Bedürfnisse“ hatte und deshalb öfter Damen bestellt habe. Mit einer davon habe sich „ein Freundschaft entwickelt. Wir waren tagsüber gemeinsam unterwegs, ich hab ihr hin und wieder etwas gekauft und abends ging sie arbeiten. Sie hat nicht bei mir gewohnt“.
Dass die Frau dagegen war, dass er sich mit einer ihrer Kolleginnen vergnüge, stimme nicht und ins Abstellkammerl einsperren könne er niemanden, „dafür gibt es nicht einmal einen Schlüssel“. Der Anwalt führte auch noch aus, dass die Frau wegen Diebstahls an seinem Mandanten verurteilt wurde, sie hat mit der ihm geklauten Kreditkarte 22.000 Euro ausgegeben, die sie nun zurückzahlen soll.
Der Vorfall mit der anderen jungen Frau, erklärte der 62-Jährige, sei es im Eifer des Gefechts passiert. „Sie war aber nicht böse oder wütend deswegen.“ Zum Streit gekommen sei es, weil er für zwei Stunden 400 Euro bezahlt hatte und die ganze Sache nach einer halben Stunde erledigt war. Er wollte deshalb Geld von ihr zurück. Dass er sie, wie die junge Frau bei der kontradiktorischen Vernehmung (die Zeugin wird gesondert befragt, sodass sie mit dem Beschuldigten nicht zusammentrifft) behauptet hat, geschlagen und getreten habe, „stimmt nicht“.
Eine Mitarbeiterin der Agentur erklärte, dass der Angeklagte als Kunde immer sehr höflich und freundlich am Telefon gewesen wäre und die Damen stets gerne zu ihm gegangen seien. Am Tag des Vorfalles hätte er allerdings angerufen und sich lautstark beschwert. Weil die ehemalige Freundin nicht beim Prozess erschien, wurde vertagt, um sie nochmals zu laden.