Teures Kurzparken: Außer Spesen nix gewesen

Erstellt am 19. März 2023 | 17:00
Lesezeit: 3 Min
Privatstraße Richardhof
Die Zufahrt zum Richardhof ist „bis auf Widerruf gestattet“. Das Verfahren rund um die Parkgebühr auf dem Areal endete mit einem Vergleich.
Foto: Andrea Rogy
Die Klage auf kostenlose Benützung des Parkplatzes endet in einem Vergleich.
Werbung

Das Verfahren rund um die seit Juni 2022 geltenden Parkgebühren am Parkplatz des Richardhof hat mit einem Vergleich geendet. Für den Mödlinger Anwalt und Kläger Stefan Traxler stand der Aufwand der zu erwartenden Zeugenbefragungen in keinem Verhältnis zum erwartbaren Nutzen: „Beide Streitparteien haben um die 100 Zeugen benannt, so ein Prozess würde sich über Jahre hinziehen und am Ende der unterliegenden Seite enorme Kosten verursachen. Das ist mir der Spaß dann nicht wert.“

Zuletzt fokussierte Traxler auf die Privatstraßen-Tafel, die eine Zufahrt nur „bis auf Widerruf“ gestattet: „Die Kardinalfrage ist, wie lange die Tafel dort schon steht.“ Nach drei Jahren ohne Beschilderung könnte das Recht auf Benützung im juristischen Sinne ersessen worden sein, eine Benutzung wäre dann uneingeschränkt für jedermann möglich.

Traxler, der den Wald rund um den Richardhof mehrmals pro Woche zu Erholungszwecken nutzt, fürchtet, dass sich so mancher Wanderer von den Gebühren oder der Angst vor Parkstrafen oder Besitzstörungsklagen abschrecken lässt: „Das Areal könnte sich zu einem Erholungsgebiet für reiche Leute entwickeln. Denn trotz der Parkgebühren könnte der Eigentümer das Zufahrtsrecht jederzeit widerrufen und einschränken. Das möchte ich nicht.“

Das Parken bleibt entgeltlich

Trotz des Vergleiches bleibt das Parken am Areal kostenpflichtig. Ausnahmen bzw. Ermäßigungen gibt es für Golfer, Reitstallbenutzer und Hotelgäste. Die Anregung zur Einhebung einer Parkgebühr kam, laut Schriftsatz des Eigentümers, von Mödlings Stadtchef Hans-Stefan Hintner, ÖVP, der bei einem Austausch „rund um das teilweise widerrechtliche Parken auf der Richardhofstraße eine Gebührenpflicht in Anlehnung an jene der Gemeinde Gießhübl im Bereich der Hutweide vorschlug“.

Der Stadtchef zeigte sich verwundert, dass er im Schriftsatz erwähnt wird und präzisierte: „Es gab einmal Überlegungen, die Eingangsparkplätze zum Naturpark Föhrenberge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zu Kurzparkzonen oder gebührenpflichtigen Parkplätzen zu erklären – ähnlich wie am Gießhübl.“ Vermutlich habe man sich daran erinnert.

Gutseigentümer Filippo Drasche-Wartinberg betont, den Zugang zum Areal für die Allgemeinheit weiterhin offen halten zu wollen – unter Voraussetzung der zu entrichtenden Parkgebühr: „Jeder kann auf den Richardhof kommen und ist willkommen, kann Golf spielen, die Gastronomie oder das Hotel besuchen oder einfach nur spazieren gehen. Ich habe ja auch ein wirtschaftliches Interesse daran, dass Gäste zu uns kommen. Wir haben auch Golfer anderer Plätze zu Besuch.“ Die Parkgebühren wurden trotz steigender Inflation seit letztem Jahr nicht erhöht.

Den Vergleich akzeptiert Drasche-Wartinberg, fragt sich aber „wozu alles gut war? Außer Spesen ist nichts gewesen. Ich bleibe auf meinen Anwaltskosten sitzen und verstehe die Beweggründe des Klägers nach wie vor nicht.“ Eine etwaige Veränderung der Zufahrtsregelung wäre für ihn „eine Wertminderung meines Eigentumes: Sollte irgendwann einmal eine andere Nutzung in Erwägung gezogen werden oder ein neuer Pächter kommen, wäre dadurch die Benutzung meiner eigenen Immobilie für mich eingeschränkt.“

Als unangenehmen Begleitumstand sieht sich Drasche-Wartinberg mit Vandalismus konfrontiert: „Ein Parkverbotsschild wurde gestohlen, ein 30er-Schild abmontiert. All das kostet Geld.“

Werbung