Pflegeheim-Prozess Kirchstetten: OGH hebt drei von vier Urteilen auf

Erstellt am 29. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 2 Min
Clementinum Pflegeheim
Der OGH hob die Urteile in der Causa Pflegeheim Kirchstetten jetzt teilweise auf.
Foto: NÖN, Hinterndorfer
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Wegen „Mängel in der Urteilsausfertigung“ sind drei von vier Schuldsprüchen nicht rechtskräftig.

Vor gut zwei Jahren fiel das Urteil am Landesgericht St. Pölten im Prozess um Vorgänge im Pflegezentrum Clementinum in Kirchstetten. Am zehnten Verhandlungstag wurden alle vier Beschuldigten damals für schuldig befunden: Zwei Pflegehelferinnen wurden zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die dritte Beschuldigte fasste eine bedingte Haft von 16 Monaten und eine Geldstrafe aus. Ein Diplompfleger wurde zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Verteidiger Stefan Gloß hatte für seine vier Mandaten einen Freispruch gefordert.

Der OGH hob die Urteile in der Causa Pflegeheim Kirchstetten jetzt teilweise auf, wie die APA berichtet. Wegen „Mängel in der Urteilsausfertigung“ sind drei von vier Schuldsprüchen nicht rechtskräftig. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Verteidigung seien „Mängel in der Urteilsausfertigung“ festgestellt worden, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage einen ORF-Bericht. Die Schuldsprüche für drei der vier früheren Heimmitarbeiter wurden teilweise aufgehoben, es müsse neu verhandelt werden.

Dem Quartett war wegen Quälens oder Vernachlässigens sowie sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung der Prozess gemacht worden. Die Angeklagten sollen im Jahr 2016 über mehrere Monate hinweg alte und hilflose Heimbewohner geschlagen, gequält und beschimpft haben.

Laut dem OGH-Sprecher wurden nicht alle notwendigen Feststellungen getroffen. In einem Fall sei der Schuldspruch nun rechtskräftig, über die Strafberufung müsse nun noch das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

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