Besitz von Kinderpornographie in Eichgraben: Geldstrafe

Ende Februar war ein 81-jähriger Pensionist aus dem Bezirk St. Pölten wie so oft im Internet unterwegs, plötzlich landete er auf einer FKK-Seite und dann aus reinem Zufall auf anderen Seiten, die er nicht gesucht hatte, wie er vor Gericht erzählt. Dort sah er eine Menge sexueller Bilder. Doch er sah sie nicht nur, sondern speicherte diese auch auf seinem PC und einem USB-Stick. Die Polizei fand insgesamt 51 Bilder bei ihm, auf allen waren Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren zu sehen.
Der Pensionist wird von seiner Ehefrau zum Gericht begleitet, auch vor dem Saal sitzen sie nebeneinander. Warum er die Bilder gespeichert hat? Das könne er auch nicht so genau sagen. Dass so etwas verboten ist und Kinderpornographie sei, daran habe er damals nicht gedacht. „Verboten ist viel“ und dass er auf solche Seiten nicht mehr gehen wird, murmelt er. Er ist jedenfalls geständig. „Es war eindeutig mein Fehler“, sagt der Mann, der vor der Richterin etwas unbeholfen herumdruckst. Das sei das einzige Mal, dass er solche Bilder gespeichert habe. Er verzichtet auf sein Schlusswort am Ende der Verhandlung. „Was soll ich dazu noch sagen“, meint er.
Er muss eine Geldstrafe von 5280 Euro zahlen. Jedes Bild zählt als ein Vergehen. Die Strafe sei nur deshalb relativ niedrig, weil es sich bei den Personen auf den Bildern um mündige und nicht um unmündige Minderjährige (also Personen unter 14 Jahren) handelte, sagt die Richterin und weil er geständig ist und keine Vorstrafen hat. Der PC wird eingezogen und vernichtet. Der Angeklagte und der Staatsanwalt stimmen dem Urteil zu.