63-Jährige nach dem Verbotsgesetz verurteilt

„Ich bin keine Nationalsozialistin und auch nicht rassistisch“, beteuert eine Pensionistin (63) aus dem Bezirk Mistelbach vor Gericht. Sie verweist auf ihren Lebenswandel und eine bei ihr durchgeführte Hausdurchsuchung, wo keinerlei NS-Devotionalien gefunden werden konnten. Sie gibt aber zu, auf ihrer Facebook-Seite öffentlich einsehbar die beiden Kommentare „Hat der Hitler ein paar vergessen“ und „Schade, dass der Hitler in puncto Juden nur halbe Arbeit geleistet hat“ gepostet zu haben.
Ein Artikel über eine Demonstration (darunter auch jüdische Schülerinnen) gegen die schwarz-blaue Regierung und die Intoleranz der linken Seite habe sie geärgert. Mit dem beanstandeten Kommentar habe sie sich nur Luft gemacht und ihren Unmut freien Lauf gelassen. Worauf sie mit dem anderen Posting Bezug genommen hat, will sie nicht mehr wissen.
Die von ihr gewählte Ausdrucksweise lasse Wertschätzung und eine billigende Haltung zum NS-Gedankengut erkennen“, kommentiert Ankläger Ronald Schaffer harsch.
Die bislang unbescholtene Rentnerin wird zu einem Jahr bedingt verurteilt. Rechtskräftig.