Angeklagte vor Gericht: Kann man beim Stehlen schlafen?

Erstellt am 26. April 2023 | 09:30
Lesezeit: 3 Min
Jugendlicher fühlte sich bedroht
Symbolbild
Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
Werbung
Bevorzugt Autowaschanlagen, aber auch eine Tankstelle und Kupferkabel waren das Ziel eines 30-jährigen Slowaken, der sich so einen Zusatzverdienst verschaffen wollte. Mit dem Ergebnis, dass er am Landesgericht Korneuburg dafür verurteilt wurde.

Schön paritätisch verteilte sich das Verteidiger-Duo auf die vorrätigen Angeklagten, die sich wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch am Landesgericht Korneuburg verantworten mussten. Der 30-jährige Hauptangeklagte wurde von Paul Nagy vertreten, die ebenfalls slowakische Komplizin (39) von Julia Wolf.

Nagys Mandant machte es ihm recht einfach. Er bekannte sich zu den insgesamt fünf von der Staatsanwaltschaft angeklagten Fakten schuldig. Ja, er habe am 12. Februar dieses Jahres die Kassenautomaten eines Carwash-Centers in Engelhartstetten aufgebrochen. Neben dem erbeuteten Geld hinterließ er für den Betreiber (52) einen Schaden von 13.000 Euro. Beim Aufbruch eines ÖBB-Fahrkartenautomaten in Breitensee am selben Tag, den er auch nicht leugnete, war das Missverhältnis zwischen Beute und Schaden noch größer.

Rechtsanwälte Julia Wolf und Paul Nagy
Julia Wolf und Paul Nagy fanden sich in den Rolle der Verfahrenshelfer für zwei Slowaken wieder, die im Februar letzten Jahres fünf Mal in drei Bezirken Niederösterreichs und des Burgenlands einbruchstechnisch unterwegs waren und sich am Landesgericht Korneuburg verantworten mussten.
Foto: Christian Pfeiffer

„Vollkommen schuldig“ bekannte sich der 30-jährige Angeklagte

Knapp 20 Minuten mühte er sich am 14. Februar durchaus erfolgreich mit den Automaten einer Tankstelle in Bruckneudorf ab; bei einer weiteren Autowaschanlage in Fischamend hatte er in derselben Nacht weniger Glück. Die letzte Tat, die dann auch den Tag der Festnahme markierte, fand am 16. Februar in Lassee statt. Dort stahl er Kupferkabel aus einem nicht versperrten Container. Die Kabel wurden sichergestellt, waren aber ob der Zerstückelung durch den 30-Jährigen für die ÖBB danach unbrauchbar. Zu all dem gab's ein Geständnis des Elektromechanikers.

Bei der 39-Jährigen, die jeweils bei den Diebestouren im Auto des 30-Jährigen saß, verhielt es sich ein wenig anders. Der 12. Februar war auch bei ihr unstrittig, da sie eigentlich davon ausging, eine Freundin in Wien zu treffen, und dann mitbekam, was ihre Mitfahrgelegenheit eigentlich im Schilde führte. Zum 14. Februar hätte sie keine Wahrnehmung, dass der 30-Jährige irgendwas ins Auto eingeladen hätte. Die Freundin wartete auch an diesem Tag vergeblich.

Wer macht nicht mal ein Nickerchen beim Stehlen

Wirklich blühend wurde die Fantasie der 39-Jährigen beim Diebstahl in Lassee. Sie sei so müde von ihrer Schicht als Verkäuferin gewesen, dass sie im Auto eingeschlafen sei und nicht mitbekommen habe, wie ihr Landsmann Kupferkabel ins Auto verfrachtete. Diese Gemengelage hatte Richterin Carina Schwarz abzuwägen. Ergänzend dazu rundete das Vorstrafenregister der beiden das Bild für die Richterin ab: er sechs, sie sieben einschlägige Vorstrafen.

Das nennen Juristen im Strafrecht eine „massive Vorstrafenbelastung“, die zweifellos eine Auswirkung auf die Strafhöhe hat. Schwarz hielt beim 30-Jährigen 24 unbedingte Monate für „schuld- und tatangemessen“ und verurteilte die 39-Jährige zu 22 Monaten, ebenfalls unbedingt. Wie aus der „Räuberpistole“ akzeptierte der Verurteilte seine Strafe. Nach Beratung mit ihrer Verteidigerin tat es die 39-Jährige, deren Version des Tiefschlafs vom Gericht als „lebensfremd“ qualifiziert wurde, ihrem Landsmann gleich.

Mit Mein NÖN.at kannst du viele weitere spannende Artikel lesen.

Jetzt registrieren