„Wenn man so was liest, wü des aussi“

„Wenn man so was Schockierendes liest, dann wü des aussi momentan. Außerdem gab es da ein technisches Missverständnis: I hob geglaubt, wenn mein Facebook auf ‚öffentlich‘ gestellt ist, können des nur meine Freind lesn“, verantwortete sich ein FP-Funktionär aus dem Triestingtal am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Verhetzung in drei Fällen. Und versuchte, seine Äußerungen zu relativieren.
Eines seiner Original-Zitate: „Wenn dreckige Steinzeitvölker, die fanatisiert einer Religion folgen, die ein geisteskranker Kinderficker erfunden hat, folgend kann man dem weder mit Teddybären, Kerzen, Blumen noch sonstigem Unsinn begegnen, sondern nur mit der 1 zu 10 Lösung: Einer von uns, zehn von euch.“
Mit seinem Posting „… und lasst eure Kinder, Enkerl oder Bekannten (Merkl is es ja scheißegal, weil kinderlos) vergewaltigen von den Drecksaffen und Drecksmusln“ habe er ein wenig übers Ziel hinaus geschossen. Sein Kind sei einmal von südländischen Typen mit perversen Sprüchen belästigt worden. Und bevor er das Posting verfasst habe, habe er über einen sexuellen Übergriff von Ausländern gelesen.
Auch Juden beschimpft
Er habe mit seinen Postings die Politik wachrütteln wollen. Auch die Juden kamen bei dem Angeklagten nicht ungeschoren davon: „... und wieder produziert das Weltjudentum Tod, Terror, Angst und Verzweiflung – und dann wundern sie sich, wenn Völker Hass auf diese Rasse entwickeln … und dann wieder jammern ihr Drecksbande, wenn ihr eine ‚abbekommt‘ – falls dem überhaupt so war ...“
Sechs Monate bedingt
Der Richter fragt den Angeklagten, was er mit dem letzten Teilsatz gemeint habe. „Das war nicht so gemeint“, stammelt der. Das Urteil: Sechs Monate bedingt, nicht rechtskräftig.