Woher kommt das Essen am Kantinen-Teller?

Erstellt am 12. September 2023 | 20:00
Lesezeit: 4 Min
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Kantinen und Großküchen in ganz Österreich kennzeichnen seit 1. September die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern. Nicht von der verpflichtenden Kennzeichnung betroffen sind bereits verarbeitete Produkte, wie Wurst, Faschiertes oder auch Nudeln.
Foto: Shutterstock/sebastiancaptures
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Großküchen müssen seit 1. September die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern kennzeichnen. Die Verordnung sorgt vor allem die Gastronomie betreffend auch für Diskurs.

Seit 1. September sind Großküchen und Kantinen in Österreich dazu verpflichtet, die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie Eiern und Eiprodukten zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht trifft etwa Kantinen in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern oder Pensionistenheimen. Die Angaben, woher die Lebensmittel kommen, müssen für die Gäste deutlich lesbar und gut sichtbar, am Speiseplan, auf einem Aushang oder Monitor, platziert sein.

Die Herkunftskennzeichnung soll informieren, aus welchem Land, Bundesland oder welcher Region die Produkte stammen. In Fällen, bei denen der Ursprung nicht eindeutig nachvollziehbar ist, kann die Herkunft auch „EU“, „Nicht-EU“ oder „unbekannt“ lauten. Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet worden sein. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Die Herkunftsangabe ist auch in Prozent und über ein Jahr gerechnet zulässig. Konkret könnte die Angabe also lauten: „Unser Schweinefleisch stammt über das Jahr gerechnet zu 75 Prozent aus Österreich, zu 20 Prozent aus der EU und zu fünf Prozent aus Nicht-EU-Ländern.“ Dabei muss die angegebene Summe immer 100 Prozent ergeben. Der Satz „Unser Fleisch stammt zu 40 Prozent aus Österreich“ reicht nicht aus.

Diese Regelungen gelten in NÖ Krankenhäusern und Pflegeheimen

In NÖ Krankenhäusern und Pflegeheimen werden die Zahlen monatsweise ausgewertet und in Prozent angegeben, heißt es von der Landesgesundheitsagentur (LGA). Seit Sommer werde bei allen Wareneingängen die Herkunft dokumentiert, die Angabe erfolge via Aushang, Monitor oder Beiblatt. In den Krankenhäusern und Pflegeheimen im Land liege der Anteil an heimischen Produkten bereits bei 90 Prozent. Bei kennzeichnungspflichtigen Produkten sei er noch höher. Rund 94 Prozent der Milchprodukte und des Schweinefleischs stammen aus Österreich, bei Rindfleisch sind es rund 97 Prozent.

Herkunftskennzeichnung Aushang LGA
In den Einrichtungen der NÖ Landesgesundheitsagentur erfolgt die Lebensmittelkennzeichnung beispielsweise perAushang dieser Blätter.
Foto: NÖ LGA

Die neue Verordnung habe zu keinen großen Änderungen des Einkaufs geführt, da man schon im Vorhinein Wert auf einen regionalen Einkauf gelegt hat. Die Entscheidung, welche Lebensmittel woher bezogen werden, treffe jeweils der Küchenleiter oder die Küchenleiterin an den Standorten.

Kennzeichnung in Gastro noch umstritten

Ob die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln auch auf die Gastronomie ausgeweitet werden soll, wurde in den letzten Wochen von unterschiedlichen Beteiligten diskutiert. Laut Tierschutz Austria sei es unverständlich, dass die Gastronomie von der Verordnung ausgenommen ist. Es handle sich um „eine verpasste Chance, Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen“. Auch die Kennzeichnung nach Haltungsbedingungen wird von den Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutz Austria verlangt.

Johannes Schmuckenschlager, Präsident der NÖ Landwirtschaftskammer (LKNÖ), spricht sich ebenfalls klar für eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie aus. „Die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte arbeiten unter strengsten Qualitätsauflagen, die strikt und laufend kontrolliert werden. Diese Qualität auf höchstem Niveau soll auch am Teller erkannt und honoriert werden“, so Schmuckenschlager. Die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie erfolge aktuell noch freiwillig. Die LKNÖ möchte jene Wirtinnen und Wirte vor den Vorhang holen, „die gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Konsumentinnen und Konsumenten für Transparenz und regionale Qualität stehen“. Aus dem Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium heißt es, dass „der Weg der Transparenz“ weiterverfolgt werden soll.

WKNÖ-Gastrosprecher Mario Pulker hält dagegen, dass eine solche Verpflichtung eine „enorme bürokratische Hürde“ für viele kleine Betriebe sei. Die heimische Landwirtschaft sei aktuell nicht in der Lage, den Bedarf in allen Bereichen der Lebensmittelversorgung zu decken. Das führe zwangsläufig zu einer Verknappung und einem damit verbundenen Preisanstieg, so Pulker.

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