Formular für Impfpflicht-Befreiung ab heute online

Erstellt am 14. Februar 2022 | 11:16
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Impfpflicht Symbolbild
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Foto: APA/BARBARA GINDL
Ausgenommen von der Impfpflicht sind unter anderem Schwangere, Menschen, die nicht ohne Gefahr für ihr Leben geimpft werden können, und Genesene, deren erster positiver Test nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
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Sie wird gerade wieder heftig diskutiert und ist laut Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nicht in Stein gemeißelt: die Impfpflicht. Nichtsdestotrotz ist sie seit 5. Februar in Kraft und deshalb gilt: Wer sie bis 15. März nicht erfüllt, kann gestraft werden. Erfüllt heißt in dem Fall, entweder geimpft oder von der Impfpflicht befreit zu sein. Da es keine österreichweite Plattform geben wird, um für eine Befreiung von der Impfpflicht anzusuchen, musste jedes Bundesland selbst eine Lösung finden. In Niederösterreich ist dafür seit heute unter https://www.noe.gv.at/impfpflicht ein Online-Formular verfügbar.

Folgende Menschen sind von der Impfpflicht ausgenommen und können deshalb um eine Befreiung ansuchen: Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, Personen, bei denen aus bestimmten medizinischen Gründen keine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 zu erwarten ist, Personen, die auch nach dem dritten Stich keine ausreichende Immunantwort ausgebildet haben und Genesene, deren erster positiver Test nicht länger als 180 Tage zurückliegt.

Sollte einer dieser Ausnahmegründe vorliegen, kann man Befunde, Nachweise oder Bestätigungen mit dem Online-Formular hochladen. Beurteilt werden die Nachweise dann von eigens bestellten Epidemieärzten.