Caritas gegen Novelle zur bedarfsorientierten Mindestsicherung in NÖ. Die Caritas der Erzdiözese Wien und St. Pölten haben sich gegen eine Beschlussfassung der Novelle des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes in der derzeit vorgesehenen Form ausgesprochen.
Erstellt
am 01. Oktober 2013 (16:22)

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Der St. Pöltner Caritasdirektor Friedrich Schuhböck und der Wiener Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner verurteilten "die schon in der Vergangenheit geübte Praxis, die Bestimmungen der Bund-Länder-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung zuungunsten von Menschen mit Behinderung zu unterlaufen". Kürzungen ausgerechnet bei den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft durchzuführen, bezeichneten sie als "unverantwortlich". Zudem würde mit der geplanten Maßnahme für das Landesbudget "kaum etwas zu gewinnen" sein.
Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden Menschen mit Behinderung, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, weniger Mindestsicherung bekommen als Menschen ohne. Schuhböck und Schwertner riefen daher die Landtagsabgeordneten auf, diesem Entwurf nicht zu zustimmen.