Diese finanziellen Unterstützungen können in NÖ noch abgeholt werden

Erstellt am 12. März 2023 | 12:07
Lesezeit: 5 Min
Themenbild Finanzielle Probleme
Die gestiegenen Preise machen vielen Menschen Probleme. Diese finanziellen Unterstützungen können für ein wenig Entlastung sorgen.
Foto: Pexels, Karolina Grabowska
Schon im vergangenen November gab die NÖN einen Überblick im Wirrwarr der Zuschüsse, Boni und Förderungen. Auch im Jahr 2023 gibt es weiterhin verschiedene Möglichkeiten, finanziell unterstützt zu werden. Manche Hilfen müssen aber noch im März beantragt werden.
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Im Februar lag die Inflation in Österreich laut Schätzungen von Statistik Austria bei 11 Prozent. Viele Menschen in Niederösterreich wissen gar nicht, welche finanzielle Unterstützung ihnen zustehen würden. Diese alphabetische Liste zeigt die wichtigsten Teuerungshilfen von Bund und Land im Jahr 2023 in alphabetischer Reihenfolge.

Heizkostenzuschuss

Bezieherinnen und Bezieher der Sozialhilfe haben die Unterstützung in Höhe von 300 Euro automatisch und ohne einen Antrag stellen zu müssen bereits erhalten. Der Heizkostenzuschuss kann über diesen Personenkreis hinaus von all jenen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter einem festgelegten Höchstgrenze haben. Die genaue Aufschlüsselung dieser Höchstgrenzen findet man hier. Anträge können noch bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden.

Mehr Infos:
www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html

Klimabonus 2023

Auch dieses Jahr bekommt jede Person die ihren Hauptwohnsitz an mindestens sechs Monaten des Jahres in Österreich hat, den sogenannten Klimabonus vom Bund ausbezahlt. Man bekommt ihn ohne Antrag direkt aufs Konto oder als Gutschein per RSa-Brief. 2023 wird der Bonus im Herbst ausbezahlt. Wie viel man bekommt wird dabei vom Hauptwohnsitz abhängig sein. So wird sich der Klimabonus aus einem Sockelbeitrag und einem regionalen Zuschlag zusammen setzen.

Wie hoch der Sockelbetrag ist, steht noch nicht fest. Wer mehr bekommt allerdings schon. Während Menschen in Wien nur den Sockelbetrag bekommen (Kategorie 1: Höchstrangige Öffi-Erschließung), kriegt man beispielsweise im Wiener Umland, in Krems und in St. Pölten 33 Prozent mehr (Kategorie 2: gute Öffi-Erschließung). In Gemeinden wie Scheibbs, Amstetten oder Mistelbach bekommt man 66 Prozent mehr Klimabonus (Kategorie 3: gute Basiserschließung). Den doppelten Sockelbetrag bekommt man beispielsweise in Lilienfeld oder Zwettl (Kategorie 4: ländliche Gemeinden mit höchstens Basis-Erschließung). In welcher Kategorie eure Gemeinde liegt, könnt ihr hier nachschauen.

Mehr Infos:
https://www.klimabonus.gv.at/

Pendlerhilfe

Die Pendlerhilfe können Menschen mit Hauptwohnsitz in NÖ beantragen. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss zudem mindestens 25 km betragen, für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen. Dieses Einkommensgrenze wurde angehoben, so dass auch bei einer inflationsbedingten Anpassung von Einkommen die Pendlerhilfe weiterhin bezogen werden kann. Seit dem 1. Jänner 2023 und bis zum 31. Oktober 2023 kann man die Pendlerhilfe für das Jahr 2022 beantragen. Menschen die mit den Öffis pendeln bekommen einen Öko-Bonus von 20 Prozent bei der Pendlerhilfe.

Mehr Infos:
www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse vom Bund kommt automatisch seit 1. Dezember 2022 und noch bis einschließlich 30. Juni 2024 auf der Stromrechnung zur Anwendung. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der durchschnittliche Stromverbrauch eines dreiköpfigen Haushaltes in Österreich. Dieser liegt bei rund 2.900 kWh. Im geltenden Zeitraum wird der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh festgesetzt. Übersteigt der jährliche Stromverbrauch diesen Wert, so muss für die darüberliegende Menge der Marktpreis entrichtet werden. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro/Jahr.

Mehr Infos:
https://www.e-control.at/stromkostenbremse

Strompreisrabatt vom Land NÖ

Der blau-gelbe Strompreisrabatt kann von allen Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und einem aufrechten, zahlungspflichtigen Stromlieferungsvertrag zum Stichtag 1. Juli 2022 beantragt werden. Diee Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeten Personen. Für einen Einpersonenhaushalt sind es beispielsweise 169,58 Euro, für einen Fünfpersonenhaushalt 457,07 Euro.

Für den Strompreisrabatt muss ein Antrag an den Energieversorger gestellt werden, der den Rabatt per Gutschrift abwickelt. Es ist wichtig, die Fristen dafür zu beachten. Bei EVN, Verbund und Wien Energie muss der Antrag bis spätestens 31. März eingehen. Wer einen anderen Stromanbieter nutzt kann den Antrag noch bis 30. September beim Land NÖ stellen. Der Rabatt wird dann in Teilbeträgen bis Ende September ausgezahlt, wobei der Zeitpunkt der Antragstellung keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung hat.

Mehr Infos:
www.land-noe.at/noe/blau-gelber-Strompreisrabatt.html
https://www.evn.at/home/strompreisrabatt
https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/noe-strompreisrabatt/
https://www.verbund.com/de-at/privatkunden/unterstuetzungshilfen/blau-gelber-strompreisrabatt

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe können Menschen beantragen, die in einer geförderten Wohnung oder einem geförderten Haus leben. Sie kann online oder in Papierform beantragt werden. Möglich ist das beim Amt der Landesregierung in St. Pölten oder bei den Bezirkshauptmannschaften in Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl.

Mehr Infos
www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html

Förderungen für bestimmte Personengruppen

Aktuelle Informationen zu sonstigen Beihilfen und Förderungen für Eltern, Schüler, Studierende, Pensionisten oder Arbeitnehmer kann man auch hier finden:

www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen.html