Soll es einfacher werden, einen Kredit zu bekommen?

Pro: Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB)

Die Anzahl der österreichischen Haushalte im Eigentum beträgt rund 48,2 Prozent. Damit rangiert Österreich im europäischen Vergleich mit einer durchschnittlichen Eigentumsquote von 70 Prozent an vorletzter Stelle.
Um die Eigentumsquote – auch für junge Familien – anzukurbeln, sollte an mehreren Stellschrauben gedreht werden. Die im letzten Jahr in Kraft getretene KIM-Verordnung hat die Möglichkeiten für die Aufnahme eines Kredites deutlich begrenzt und nur wenige Monate später mussten erste Anpassungen vorgenommen werden. Die Vornahme weiterer Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten ist zu begrüßen. Begleitende Maßnahmen wie eine optimierte Bankberatung wären sinnvoll. Verbesserte Rahmenbedingungen für den Erwerb von Eigentum – auch durch Erleichterungen bei der Krediterlangung und Finanzierung – müssen folgen.
Die Erhöhung der Eigentumsquote ist eine wirtschaftliche, aber auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Leistbare Kredite und treffsichere Förderprogramme sind ein wesentlicher Baustein dafür. Denn wer am Eigentum des Menschen rüttelt, rüttelt an der Freiheit der Gesellschaft.
Kontra: Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wurde richtig erkannt, dass – auch als Folge der Niedrigzinsphase – für manche Immobilien-Käufe ein zu hohes Risiko eingegangen wurde. Vor diesem Hintergrund wurden Schutz-Mechanismen eingeführt, die primär Verschuldete vor Problemen, aber auch Banken vor Zahlungsausfällen schützen.
In einer Phase, in der unerwartet hohe Zinsen gemeinsam mit einer lange nicht für möglich gehaltenen Teuerung auftreten, steigt das Risiko enorm, dass knapp kalkulierte Haushaltsbudgets kippen. Es wäre fahrlässig, in so einer Phase die Kreditvergaberichtlinien zu lockern, weil die Banken- und Bauwirtschaft sagt, der Markt breche ein.
Würde dieser Markt-Rückgang durch das gelockerte Verhalten bei der Kreditvergabe aufgefangen werden, wären die Kollateralschäden – auf Seiten der privaten Kreditnehmenden – unverhältnismäßig groß. Die bestehenden Richtlinien entsprechen dem Grundsatz einer verantwortungsvollen Kreditvergabe und müssen daher bestehen bleiben.