EVN: Was kann man tun, wenn man ein Kündigungsschreiben bekommt?

Ist mein Strom- oder Gastarif davon betroffen?
Die Kündigungen betreffen die sogenannten „Optima Klassik“ Tarife. Da sind sowohl Gas- als auch Stromtarife darunter. Im Detail sind das die Tarife:
- Optima Gas
- Optima BioGas
- Optima Strom
- Optima Natur
- Optima Eco
- Optima Eco Natur
Wie der eigene Tarif heißt, kann man auf seiner EVN-Jahresabrechnung lesen. Der Tarifname steht auf der dritten Seite der Jahresabrechnung.
Auf der Quartalsabrechnung ist der Tarifname dagegen laut Information der AK NÖ nicht immer zu sehen. Internetaffine Personen können außerdem in ihrem „Meine EVN“-Onlineportal nachschauen.
Ich habe einen dieser Tarife. Wird mir der Strom oder die Gaszufuhr jetzt plötzlich abgedreht?
Nein, aber wenn man bis zum 30. Juni keinen neuen Vertrag und Tarif abgeschlossen hat – egal ob mit der EVN oder einem anderen Anbieter – dann endet mit diesem Tag die Energieversorgung. Danach könnte eine Abschaltung durch den Netzanbieter drohen.
Was ist Teil des Kündigungsschreibens und wann bekomme ich es?
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden sollten von der EVN zwischen 21. März und 24. April einen eingeschriebenen Brief erhalten, den man nur persönlich entgegennehmen bzw. von der Post abholen kann. In diesem Brief befindet sich:
- Das Kündigungsschreiben
- Ein Vertragsangebot
- Ein Antwortkuvert
- Eine Information zu den neuen Tarifen
- Eine Information zum Rücktrittsrecht
- Die Daten der EVN-Info-Tour zu den neuen Tarifen
Was für ein neues Vertragsangebot bietet die EVN an?
Für ihre Stromkundinnen und Stromkunden bietet die EVN den Tarif „Optima Garant Natur 12“ an und für ihre Gaskundinnen und -kunden den Tarif „Optima Garant 12“. Bei beiden Tarifen bekommt man eine einjährige Preisgarantie, das heißt, dass sich der Preis in diesem Jahr nicht verändert, dafür ist man aber auch zumindest ein Jahr gebunden.
Der Stromtarif „Optima Garant Natur 12“ kommt dann beispielsweise mitsamt Netzentgelt, Steuern und Abgaben auf einen Bruttopreis von 38,76 Cent pro Kilowattstunde und einen monatlichen Grundpreis von 8,40 Euro.
Nach dem Ablaufen der Mindestvertragsdauer, also nach dem 1. Jahr, kann der Vertrag erstmals gekündigt werden. Nach dem ersten Jahr verändert sich dann auch der Energiepreis. Der künftige Energiepreis wird auf Basis des alten mit dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) zum Jänner 2023 und dem Strompreisindex zum Jänner 2024 berechnet.
Eine genaue Formel wird sich dann auch bei den Tarifinformationen befinden, die man mitsamt dem Schreiben bekommt. Anhand dieser Formel wird der Preis dann in jedem weiteren Vertragsjahr angepasst.
Wie kann ich das EVN-Vertragsangebot annehmen?
Wenn man sich dazu entscheidet, das Angebot der EVN anzunehmen, hat man zwei Möglichkeiten. Man kann es entweder per Post mit dem erhaltenen Antwortschreiben und dem Antwortkuvert zurücksenden, oder man bestätigt online, dass man das Angebot annimmt. Den Link zu dem Portal, bei dem man sich dann anmelden oder registrieren muss, findet man auch in dem Kündigungsschreiben.
Wenn man das Angebot per Brief annimmt, rät die Arbeiterkammer NÖ dazu, dies auch per eingeschriebenem Brief zu machen. Damit könne man im Zweifelsfall beweisen, dass man den Brief geschickt habe.
Was kann ich tun, wenn ich das EVN-Angebot nicht annehmen möchte?
Zunächst einmal rät die Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) einen Tarifvergleich durchzuführen, beispielsweise mithilfe des Tarifkalkulators der Regulierungsbehörde E-Control .
Als wichtige Faktoren für eine Tarif-Entscheidung sieht die AKNÖ die Preise inklusive einmaliger Wechselrabatte, aber auch beispielsweise die Vertragsbindung und die Preisgarantie der jeweiligen Tarife.
Die Arbeiterkammer betont außerdem, dass es ab dem 1. April möglicherweise zu weiteren Preissenkungen bei verschiedenen Energieanbietern kommen könnte. Bis dahin könne man mit einer Entscheidung auf jeden Fall noch „in aller Ruhe zuwarten“.
Was gilt es bei einem Anbieterwechsel zu beachten?
Wenn man den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, sollte man sich über die verschiedenen Risiken bewusst sein. Wie bei dem EVN-Angebot, gibt es auch bei anderen Anbietern Tarife mit Preisgarantien und Vertragsbindung. Diese bieten dann eine gewisse Planungssicherheit.
Es gibt aber auch sogenannte „Floater-Tarife“, bei denen der Preis sich monatlich verändert und an die Marktpreise angepasst wird. Solche Tarife empfehlen sich laut AK-Expertin Doris Augustin nur dann, wenn man sich auch wirklich konsequent darum kümmert. Sie können nämlich sehr schnell zwischen günstig und teuer wechseln. Man muss daher immer darauf achten, wie sich der Preis entwickelt.
Bei einem „Floater-Tarif“ rät die Expertin auf jeden Fall von einer Vertragsbindung ab.
Ich habe den passenden Tarif für mich gefunden. Was muss ich jetzt machen?
Für einen Lieferantenwechsel muss man laut Doris Augustin immer ungefähr drei Wochen einkalkulieren. Das heißt, man sollte damit rechtzeitig beginnen, damit man nicht nach dem 30. Juni ohne Energieversorgung dasteht.
Außerdem rät die AK-Expertin dazu, früh genug eine schriftliche Bestätigung einzufordern, dass der Vertrag mit dem neuen Anbieter tatsächlich zustande gekommen und fix ist.
Mehr Informationen, Hilfe oder Beratung findet man hier:
AK NÖ Konsumentenschutz:
Hotline +43 5 7171 23000
Webseite: https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
VKI Verein für Konsumenteninformation
Hotline: 01 588 77 0
Webseite: https://vki.at/beratung
EVN
Hotline: 0800 800 123
Kundenservice Mailadresse: kundenservice@evn.at
E-Control
Energieberatungs-Hotline: 0800 21 20 20
Webseite: https://www.e-control.at/konsumenten