Thermenregion wird ab der Ernte 2023 zum DAC-Gebiet

Mit der Thermenregion hat nun auch das letzte Weinbaugebiet Niederösterreichs ihre DAC-Verordnung eingereicht. Dies bestätigte der Obmann des regionalen Weinkomitees, Heinrich Hartl, gegenüber der NÖN.
DAC ist ein Kürzel für die Bezeichnung gebietstypischer Qualitätsweine und steht für „Districtus Austriae Controllatus“. Die Erfolgsstory der DAC-Weine begann vor 20 Jahren im Weinviertel. Dort allerdings darf mit DAC ausschließlich Grüner Veltliner bezeichnet werden. Die Thermenregion entschied sich, wie zuletzt auch das Weinbaugebiet Wagram, für die dreistufige Variante mit Gebiets-, Orts- und Lagenweinen.
Dabei gibt es in der Thermenregion aber eine absolute Neuheit: Anders als in anderen Weinbaugebieten sind die „Ortsweine“ nicht auf die Grenzen der Katastralgemeinden beschränkt, sondern in Gruppen zusammengefasst. Die zulässigen Gemeindebezeichnungen sind Bad Vöslau, Baden, Berndorf, Kottingbrunn, Leobersdorf, Münchendorf, Reisenberg, Pottendorf, Sooß und Wiener Neudorf.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass das regionale Weinkomitee bekannte und starke Ortsweine in den Vordergrund stellen und wohl auch Orte, die in der Weinwelt traditionell schon einen guten Namen haben, im Vordergrund belassen will.
Bei den Lagenweinen wird es die DAC-Bezeichnung für Zierfandler, Rotgipfler, Chardonnay und Weißburgunder (Weißweine) sowie Pinot Noir und St. Laurent (Rotweine) geben, bei den Ortsweinen noch zusätzlich Grauburgunder und Zweigelt. Bei den Gebietsweinen kommen noch Blauer Portugieser, Neuburger und Gemischter Satz hinzu.
Nun muss die Unterschrift des Landwirtschaftsministers unter dieser Verordnung abgewartet werden. Heinrich Hartl rechnet damit, dass die Verlautbarung dann bis spätestens Februar erfolgt. Die Verordnung soll nicht rückwirkend in Kraft treten. Damit wird es die ersten DAC-Weine in der Thermenregion ab der Ernte 2023 geben.