Kirchberger Gemeindeamt bleibt am bestehenden Standort

Erstellt am 29. März 2023 | 11:00
Lesezeit: 2 Min
Kirchberger Gemeindeamt
Die Kirchberger Mandatarinnen und Mandatare sprachen sich für den jetzigen Standort des Gemeindeamtes im Ortszentrum aus.
Foto: Gerhard Hackner
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Dank verbesserter wirtschaftlicher Lage beschloss die Gemeinde Kirchberg das Jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis.

Bei der Frühjahrssitzung des Gemeinderats unter Vorsitz von Bürgermeister Franz Singer (ÖVP) beschloss die Gemeindevertretung alle achtzehn Punkte im öffentlichen Teil einstimmig.

Über erfreuliche Zahlen im Rechnungsabschluss 2022 berichtete Kassenverwalterin Bettina Bodner: Der Haushalt wurde mit einem positiven Nettoergebnis von 257.877 Euro abgeschlossen. Dank der verbesserten wirtschaftlichen Lage gab es Einnahmen von 451.000 Euro bei der Kommunalsteuer und 3,3 Millionen Euro an Abgabenertragsanteilen. Damit erhöhte sich die Finanzkraft der Gemeinde auf 4 Millionen Euro, was eine Steigerung um 464.000 Euro gegenüber dem Jahr 2021 bedeutet.

Verringert haben sich die Haftungen der Gemeinde auf nunmehr eine Millionen Euro. Der Schuldenstand beträgt 4,4 Millionen Euro. Einen Höchststand erreichte letztes Jahr die Stromgewinnung beim Kleinwasserkraftwerk an der Pielach mit 751.000 Kilowattstunden. Resümee des Bürgermeisters: „Es ist schön, zu sehen, dass wir eine zufriedenstellende Entwicklung bei der Finanzgebarung haben. Damit können wir auch künftig unsere geplanten Projekte umsetzen, besonders im wichtigen Bereich der Wasserversorgung.“

Debatte ums Gemeindeamt

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Sitzung war die Debatte zum künftigen Standort des Gemeindeamts. Rege diskutiert wurde die Frage, ob es beim Amtshaus in der Schlossstraße 1 Um- und Zubauten geben soll oder ob ein Neubau an einem anderen Standort im Ortszentrum die bessere Lösung wäre. Schließlich fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die jetzige Lage des Gemeindeamts oberste Priorität hat.

Im Zuge einer Vorplanung soll geprüft werden, ob ein Zu- und Umbau beim bestehenden Amtshaus oder ein Neubau an diesem Standort kostengünstiger beziehungsweise praktischer ausgeführt wäre. Nach Vorliegen dieser Unterlagen soll die endgültige Entscheidung getroffen werden.

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