Mit Flughafen-Taxi in Konkurs und vor Gericht gelandet

Zu hören, wie ein 64-jähriger Österreicher seine Geschäfte als Taxiunternehmer von Ende Juni 2018 bis zum 2. Jänner 2020 führte, machte Staunen und ließ letztendlich nicht daran zweifeln, dass er mit dieser Gebarung ein Direktticket fürs Landesgericht Korneuburg löste. Der Anklagevorwurf von Staatsanwältin Katharina Wittmann lautete auf Betrügerische Krida, die einen Schaden von 224.739 Euro verursacht haben soll. Die Anzeige brachte der Masseverwalter des 64-Jährigen, Raoul Wagner, ein.
Der Jurist entdeckte bei der Abwicklung der Insolvenz „gesellschaftsfremde Zahlungen“ in bedenkenswerter Höhe, da sie die Forderungen der Gläubiger in Summe überstiegen. Die vom 64-Jährigen beziehungsweise seinem Buchhalter (56) vorgelegten Unterlagen, warfen viele Fragen auf. „Wir haben aber keine Antworten bekommen“, so der Anwalt bei seiner Zeugenaussage vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Carina Schwarz.
Nicht schuldig, aber auch nicht informiert
„Aus meiner Sicht bin ich nicht schuldig“, erklärte der Angeklagte mittels Dolmetsches. Da machte aber dann doch stutzig, dass der Mann zwar über zwei Firmenkonten, aber kein privates verfügte. Ob er schon mal was von Trennung von Person und GmbH gehört habe, wollte die Richterin wissen. Die Antwort war dieselbe, wie die auf die Fragen, ob er einen Kurs gemacht habe, um eine Firma zu führen oder sich erkundigt habe, welche Aufgaben und Pflichten man als Geschäftsführer habe: „Nein.“
Hartnäckig versuchte es Schwarz weiter; ob denn sein Buchhalter nichts gesagt hätte. Und irgendwie erging es der Richterin wie dem Masseverwalter, viele Fragen, aber ausweichende Antworten. In diesem Fall: „Es dürfte ihm nicht aufgefallen sein.“ Der 56-Jährige schilderte es dann doch ein wenig anders. Er habe ihm zu einem Privatkonto geraten beziehungsweise ein Gesellschaftskonto einzurichten. Beides habe der 64-Jährige wahlweise abgelehnt oder in die Länge gezogen.
Firma oder privat - alles aus einer Kassa gezahlt
Den Grund sah der Buchhalter darin, dass der Angeklagte weder Kommunalsteuer, noch Einkommenssteuer zahlen wollte. Außerdem habe er vergeblich ausstehende Belege eingemahnt, die nie kamen. Die hätten vielleicht erklären können, warum private Mietkosten, ominöse Taschengelder, die sich als Zahlungen an zwei Putzfrauen herausstellten, oder eine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio vom Geschäftskonto bezahlt wurden.
Insgesamt konnte sich der Schöffensenat ein recht klares Bild des Falles machen, das Verteidiger Ilhan Kizildag bis zum Schluss versuchte, zu korrigieren, indem er selbst die Zahlungen nachvollziehbar fand und im Übrigen die Schadenshöhe bestritt. Mit 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe blieb der Senat im unteren Bereich des Strafrahmens, der sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren erstreckt.