Parkkontrollen in Schwechat ab heute per Scanner

365 Tage ist es nunmehr her, dass in Schwechat zusätzlich zur Kurzparkzone im Stadtzentrum die „Grüne Zone“ eingeführt wurde. Seither kann im gesamten Stadtgebiet nur noch gegen Gebühr geparkt werden. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist allerdings politisch bis heute umstritten - allen voran ÖVP und Grüne stoßen sich an der gewählten Ausgestaltung. Erstere wegen der Jahresparkgebühr für Schwechater in Höhe von 95 Euro für die „Grüne Zone“, zweitere an der flächendeckenden Variante.
Wie angekündigt wurde die Parkraumbewirtschaftung, allen voran natürlich die neu eingeführte „Grüne Zone“, Ende des Vorjahres einer ersten Evaluierung unterzogen, woraus sich einige Adaptierungen ergaben. Diese beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit Ausnahme der Grünen per Novelle der Parkverordnung im Dezember. Allen voran wurde die Umstellung von einer Parkkarte auf eine digitale Überwachung per Kennzeichen vollzogen, die nun in Kraft getreten ist. Die Überwachungsorgane scannen nun die Nummerntafeln der Autos, um deren Dauer-Parkberechtigung zu kontrollieren.
Zweiter Anbieter für Handyparken
Schwechater ohne „Parkpickerl“ oder Auswärtige müssen natürlich weiterhin Parkscheine hinter der Windschutzscheibe hinterlegen. Oder sie greifen auf eine der beiden Handyparken-Varianten zurück. Neben dem bisherigen Anbieter „Handyparken“ gibt es mit „Easy Park“ nun einen Zweiten. Bei diesem kann das Ticket auch per Kreditkarte bezahlt werden, „Handyparken“ bietet hingegen nur eine Bezahlmöglichkeit per Handyrechnung. Auch in diesem Fall wird digital per Nummerntafel kontrolliert.
Ebenfalls neu ist, dass ab sofort auch Dauer-Parkberechtigungen für zwei Jahre am Stück ausgestellt werden. Zu Beginn stand nur eine Ein-Jahres-Variante zur Verfügung, die es aber auch weiterhin gibt. Diese kostet für die „Blaue Zone“ 100 Euro plus 51,20 Euro an Gebühren, für die „Grüne Zone“ 95 Euro. Die Zwei-Jahres-Variante kostet für „Blau“ 200 Euro (exkl. Gebühren) und 170 Euro für „Grün“.
Weitere Neuerungen mit 1. März sind:
- Sportlehrer und Trainer: Ab sofort können Sportlehrer und Trainer, die im Schwechater Jugendsport aktiv sind, eine Parkkarte für die „Grüne Zone“ beantragen. Ein Nachweis über die Tätigkeit ist zu erbringen.
- Pflegende Angehörige: Personen, auch Angehörige, die eine Pflegeleistung in Schwechat erbringen, sind ab Jänner für eine Parkkarte in der „Grünen Zone“ antragsberechtigt. Allerdings muss der Gepflegte über einen Hauptwohnsitz in Schwechat verfügen und Pflegegeld beziehen, was nachzuweisen ist.
- Gemeinnützige Vereine: Personen, auch Angehörige, die eine Pflegeleistung in Schwechat erbringen, sind ab Jänner für eine Parkkarte in der „Grünen Zone“ antragsberechtigt. Allerdings muss der Gepflegte über einen Hauptwohnsitz in Schwechat verfügen und Pflegegeld beziehen, was nachzuweisen ist.
- Rückerstattung: Mit der Novelle wird es möglich werden, Teile der Jahresgebühr für die „Grüne Zone“ rückfordern zu können. Beispiel: Ist eine Person nur sechs Monate bei einer Firma tätig und kauft sich eine Jahreskarte, kann die Rückerstattung für jedes nicht genutzte Monat aktiv beantragt werden.