Zwölfaxing: Erste Flächen für Umfahrung gekauft

Offiziell begonnen haben die Grundeinlösen für die Umfahrung Zwölfaxing noch nicht. Erste Gründe wurden dennoch schon vom Land NÖ gekauft. „Die Gründe wurden dem Land Niederösterreich angeboten. Daher wurden diese Grundeinlösen vorgezogen“, erklärt Gerhard Fichtinger vom Straßendienst der NÖ Landesregierung. 1,8 Millionen Euro hat das Land dafür ausgegeben.
Die Umfahrung würde eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Zwölfaxing und Pellendorf bedeuten. Das Land NÖ prognostiziert 50 Prozent weniger Verkehr nach Fertigstellung des 43,5 Millionen Euro schweren Infrastrukturprojekts.
Für Projekt gibt es noch keine Rechtssicherheit
„Die Gemeinde kämpft schon seit Jahren für die Umfahrung. Dass das Land nun Grundstücke dafür ankauft, werte ich als positives Zeichen, dass das Projekt demnächst abgesegnet und realisiert wird“, so die Reaktion von Himbergs SP-Bürgermeister Ernst Wendl.
Auch die VP-Zwölfaxing fordert schon lange die Umfahrung. Die Freude ist daher auch bei ihnen groß. „Das bedeutet einen nächsten Schritt für die geplante Umfahrung“, betont VP-Obfrau Ulrike Holzer. Für Zwölfaxings FP-Obmann Reinhard Kopleder ist klar: Die Umfahrung „gehört gemacht“. „Die Gemeinde wurde darüber nicht direkt informiert, weil es noch keinen Entscheid vom Verwaltungsgerichtshof gibt“, hält Zwölfaxings SP-Ortschefin Astrid Reiser fest.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bereits Ende 2018 grünes Licht für die Umfahrung gegeben und der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr keine Verfahrensmängel festgestellt. Beim Verwaltungsgerichtshof ist allerdings noch eine Beschwerde anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Bis dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es keine Rechtssicherheit.
Dies ist auch der Grund dafür, weshalb das Land NÖ mit den Grundeinlösen noch nicht begonnen hat. „Wenn es eine Entscheidung gibt, können wir rein theoretisch weitermachen“, lässt Fichtinger wissen. Wie lang das Verfahren am Verwaltungsgerichtshof noch dauern wird, ist „derzeit nicht abschätzbar“, so Wolfgang Köller, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs.