Gemeinde verzichtet auf eine Mietzinsanpassung

Erstellt am 25. März 2023 | 09:00
Lesezeit: 2 Min
Regergasse Gemeindewohnungen
Die Mieten für die Gemeindewohnungen an der Regergasse werden per 1. April nicht erhöht.
Foto: Peter Gerber Plech
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Das Wohnen in 14 Maria Lanzendorfer Gemeindewohnungen bleibt im Jahr 2023 gleich teuer wie im Vorjahr. Der Gemeinderat verzichtet auf die Anpassung des Mietzinses ab dem 1. April.

Während auf Bundesebene die von den Grünen forcierte Mietpreisbremse gescheitert ist und durch eine Wohnkostenbeihilfe ersetzt wird, hatte in Maria Lanzendorf eine Anregung der Grünen Liste mehr Erfolg. In der Gemeinderatssitzung vom vergangenen Mittwoch (22. März) präsentierte Christian Schuster (SPÖ) als Obmann des Sozialausschusses einen Antrag, der letztlich einstimmig gutgeheißen worden ist.

Inhalt des Antrags: aufgrund der herrschenden Teuerung soll die Gemeinde Maria Lanzendorf im Jahr 2023 auf die Indexanpassung um 8,6 Prozent der Mieten für die Gemeindewohnungen verzichten und so für eine Entlastung sorgen. Dem Antrag des Sozialausschusses wurde ohne lange Diskussion und von sämtlichen im Rat vertretenen Fraktionen zugestimmt. Diese Entscheidung des Gemeinderates betrifft 14 Wohnungen im Gebäude an der Regergasse 4.

Weiters hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 22. März...

  • ... die Rechnung für das Jahr 2022 einstimmig genehmigt. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Plus von 992.571 Euro ab, der Finanzierungshaushalt mit einem Minus von 8.231 Euro. Im Jahr 2022 sind 604.184 Euro aus Rücklagen entnommen und 68.095 Euro an die Rücklagen zugewiesen worden.
  • ... Subventionsansuchen der Pensionistinnen und Pensionisten für die Bewirtung im Rahmen der Pensionisten-Nachmittage und jenes des Vereins Dorferneuerung für die Deckung der Kosten für Straßensperrungen während der Monatsmärkte bewilligt.
  • ... Subventionsansuchen des Vereins „One piece each Lanzendorf-Maria Lanzendorf“, des ARBÖ und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HWL Biedermannsdorf) abgelehnt.
  • ... dem Obststand vor dem Gemeindeamt für die Zeit vom 1.4.2023 bis zum 31.7.2023 eine Bewilligung (für den vom Standbetreiber zu entrichtenden Mietpreis von 100 Euro) erteilt.
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