Apothekengesetz: Resolution für Hausapotheke

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) steht es seit Herbst 2018 fest: Schwadorfs praktische Ärztin Claudia Ertl darf keine Hausapotheke betreiben. Grund dafür ist, dass sich der Praxisstandort zu nahe an einer öffentlichen Apotheke (jener in Enzersdorf, Anm.) befindet.
Diese juristische Entscheidung fußt auf den Vorgaben im Apothekengesetz. Als Teil der Initiative „Ein-Arzt-Gemeinde“ versuchen Ertl und Bürgermeister Jürgen Maschl (SPÖ) eine Änderung des Gesetzes zu erreichen. Denn aus ihrer Sicht ist eine Hausapotheke für Gemeinden ohne Apotheke zwingend notwendig, gerade für die ältere Bevölkerung aber auch junge Familien.
Mit dem allgemeinen Lockdown aufgrund der Coronapandemie wähnt sich die Gemeinde nun im Aufwind. „Ärztliche Hausapotheken mindern unnötige Wege und unnötige Kontakte und tragen somit maßgeblich zur Senkung von Infektionsrisiko bei“, ist Ortschef Maschl überzeugt. Daher wurde eine Resolution gestartet, die den Nationalrat auffordert, dass Apothekengesetz zu ändern.
Über den Sommer sind nun die Schwadorfer aufgerufen, ihre Unterschrift unter die Resolution zu setzen. Das Formular liegt im Eingangsbereich des Gemeindeamtes sowie in der Ordination von Claudia Ertl auf. Im September soll auch der Gemeinderat die Resolution unterschreiben und beschließen. „Wir haben die Aktion jetzt schon gestartet, um dem Gemeinderat zu zeigen, wie viele Schwadorfer unser Ansinnen unterstützen“, erklärt Maschl. So will der Bürgermeister auch Streitigkeiten im Gremium vorgebeugen.