„Ammersin“: Umzug wird Fall für Landesgericht

Erstellt am 01. Februar 2023 | 04:34
Lesezeit: 4 Min
Bezirksbehörde genehmigt Ansiedelung des Getränkegroßhändlers „Ammersin“ am Brauereigelände in Schwechat. Anrainer bringen Verfahren vor Landesverwaltungsgericht.
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Es steht fest: Das gewerberechtliche Verfahren für die Ansiedlung der Brauunion-Tochter „Ammersin“ wird ein Fall für das Landesverwaltungsgericht. Der Getränkegroßhändler leidet am derzeitigen Standort in Brunn/Gebirge (Bez. Mödling) an akutem Platzmangel, von dort aus werden rund 1.500 Gastronomie- und Handelskunden im Großraum Wien beliefert. Daher soll das Unternehmen mit seinen etwa 70 Mitarbeitern am Schwechater Brauereigelände eine neue Heimat finden.

Im Behördenverfahren, sowohl auf bau- als auch gewerberechtlicher Seite, haben die Anrainer Parteienstellung. Diese Möglichkeit des Mitwirkungsrechts nahmen 150 Bewohner der Reitbahnsiedlung beziehungsweise der Mautner Markhof Straße auch wahr, berechtigt wären etwa 380.

Suchanek: „Verfahren mit Sorgfalt geführt“

Kurz vor Weihnachten wurde den Anrainern der positive Gewerbebescheid von der Bezirkshauptschaft (BH) zugestellt. Daraufhin hatten die Bewohner vier Wochen Zeit, Einspruch zu erheben – diese Möglichkeit nutzten auch mehrere Projektkritiker.

Bezirkshauptmann Peter Suchanek bestätigt daher auf NÖN-Anfrage, dass der erlassene Bescheid dadurch „nicht in Rechtskraft erwachsen“ ist und nach Ablauf der Beschwerdefrist das Landesverwaltungsgericht am Zug ist. Nachdem die Anrainer den Bescheid nicht alle am selben Tag erhielten, gibt es kein fixes Fristende. Laut Suchanek wird es aber dieser Tage so weit sein.

Gleichzeitig betont der Bezirkshauptmann, dass das gewerberechtliche Verfahren „mit großer Sorgfalt geführt“ worden sei und „zu nahezu allen nach der Gewerbeordnung zu prüfenden Schutzinteressen von Nachbarn Gutachten von Sachverständigen eingeholt, die den Parteien zur Verfügung gestellt wurden.“

Auch deren Stellungsnahmen wurden in den Bescheid eingearbeitet, allen voran ging es dabei um „die Themen Staub, Lärm, Verkehr und Lichtimmissionen.“ Noch im Laufen ist übrigens das Bauverfahren, das die Stadtgemeinde Schwechat als zuständige Behörde durchführt. Dort ist allerdings nur die bauliche Ausgestaltung, etwa die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zu den benachbarten Wohnhäusern, zentral. Doch auch hier gibt es Einsprüche, die nun nächstinstanzlich – im Stadtrat – behandelt werden.

Anrainerhoffnung nur marginal erfüllt

Einige Anrainer hoffen nach wie vor, dass sie den „Ammersin“-Umzug gänzlich verhindern können. Die Brauunion will das Projekt jedenfalls umsetzen, wie man auf Anfrage bestätigt. Nachsatz: Die Letztentscheidung treffe Eigentümer „Heineken“. Betriebsstart soll nach NÖN-Informationen 2024 sein, bestätigen will die Brauunion das nicht und spricht nur von „so schnell wie möglich“. Das Areal selbst ist als Teil des Brauereiareals als Betriebsgebiet gewidmet. Dass auf den gegenüberliegenden, ehemaligen Brauereigründen Wohnbauten entstanden sind, ist kein automatischer Ausschließungsgrund für eine Betriebsanlage. Das geht aus dem Bescheid hervor.

Eine Anrainerin, die anonym bleiben möchte, hätte sich vom Gewerbeverfahren zwar mehr erhofft, gibt sich allerdings abwartend. „Dass der Bau nicht zu verhindern ist, ist uns klar. Auf unsere Anliegen wurde allerdings nur bedingt eingegangen“, erzählt sie. Viel geändert habe sich im Vergleich zum ursprünglichen Einreichprojekt aus ihrer Sicht nicht.

Skeptisch beäugt sie etwa die Vorgabe, dass zwischen 5.30 Uhr und 6 Uhr nur im Innenraum der Halle gearbeitet werden darf, um Lärmbelästigungen für die Anrainer gering zu halten. „Ich kann mir nicht ganz vorstellen, wie das passieren soll“, hält sie fest. Allerdings habe man natürlich so die Möglichkeit, dann im Betrieb etwaige Verfehlungen zu melden.

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