Schwechat: Bausperre wird vorerst verlängert

Erstellt am 06. Mai 2020 | 05:24
Lesezeit: 2 Min
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Foto: NOEN
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Stadt hat ihre Hausaufgaben eigentlich erledigt. Der letzte Sanctus vom Land NÖ verzögert sich jedoch coronabedingt.

Vor knapp drei Jahren griff die damalige rot-grüne Stadtregierung durch. Im Herbst 2017 wurde für schützenswerte Siedlungsgebiete im Stadtgebiet eine Bausperre erlassen. Ziel der Maßnahme war und ist es, dort großvolumige Wohnbauten zu verhindern.

Die notwendigen Änderungen in den Bebauungsbestimmungen hat die Gemeinde auch bereits vor rund einem Jahr beschlossen. Für eine Rechtswirksamkeit braucht es eine formale Prüfung des Verfahrens durch das Amt der NÖ Landesregierung. „Erst dann werden die Bebauungsbestimmungen für diese Gebiete rechtskräftig“, erklärt Baustadtrat Simon Jahn (Grüne). Doch diese formale Prüfung, bei der im Grunde nur die Verfahrensschritte begutachtet werden, läuft aktuell noch.

Coronabedingt könnte die Prüfung noch dauern. Im Fall eines Zeitfensters zwischen neuem Bebauungsplan und alter Regelung, wäre es prinzipiell möglich, nach den alten Bestimmungen zu bauen. Das will man im Rathaus unter allen Umständen verhindern, unterstreicht Baustadtrat Jahn.

Da eine Bausperre aber nur auf zwei Jahre verordnet werden kann, musste sie im Rahmen der Gemeinderatssitzung vergangene Woche verlängert werden. Der Beschluss war einstimmig. Sobald die Prüfung beendet ist, werden die neuen Baubestimmungen ausgehängt und die Bausperre endet automatisch. Ab dann gilt etwa die Errichtung von maximal zwei Wohneinheiten. Dadurch will die Stadtgemeinde weiterhin garantieren, dass das Ortsbild der primär von Ein- oder Zweifamilienhäusern geprägten Siedlungen nicht durch großvolumige Bauten zerstört wird.

Parallel zu Verlängerung der Bausperre für die bereits betroffenen Gebiete wurde ein zusätzliches Bauverbot für Großprojekte in der Siedlung „Am Grund“ in Schwechat beschlossen. „Jetzt setzen wir uns einmal zusammen und überlegen, was wir am dortigen Bebauungsplan ändern wollen“, erklärt Jahn.

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